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Neue Telekommunikationsregeln gelten --DSL Wechsel an einem Tag
09.05.12 Mit der Veröffentlichung des neuen Telekommunikationsgesetzes im
Bundesanzeiger sind nun auch neue Regeln zum Wohle des Verbrauchers in Kraft getreten.
Damit wird zum Beispiel beim Anbieterwechsel des Telefon- und
Internet-Anschluss der Anschluss nur noch an einem Kalendertag unterbrochen
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sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss
innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die
Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen
werden, so der Branchenverband Bitkom in einer ersten Stellungnahme.
Auch die Vertragslaufzeit bei den Anbietern wird erweitert. So müssen die
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Telefon- und Internetanbieter künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer
Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten. Auch werden bei einem Umzug am
neuen Wohnort die Vertragslaufzeiten nicht automatisch verlängert. Falls der
Anbieter am neuen Wohnort seine Dienste nicht anbieten kann, kann der Kunde
mit einer Frist von drei Monaten kündigen. In Zukunft müssen die
Internet-Anbieter bei den Festnetz-Anschlüssen mit DSL und Kabel-Internet die
erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.
Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste wird der Preis
angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in
Kraft. Eigentlich sollte diese Regelung auch sofort in Kraft treten, aber
Tele2 hat erfolgreich Widerspruch beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
In Zukunft können Handynutzer verhindern, dass über ihre Telefonrechnung
Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine
Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber, so der Branchenverband weiter. Zudem
können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch
einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit
längerem möglich.
Neu sind nun die kostenlosen Warteschleifen bei Servicerufnummern. Um
Anbietern die nötige Zeit für die technisch aufwendigen Umstellungen zu geben,
tritt die Regel aber nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die
ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung
für die gesamte Wartezeit.
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