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Neue Vorratsdatenspeicherung bei Verbindungsdaten stößt auf Kritik
5.12.05 Am Freitag, den 2. Dezember 2005, haben sich die Justizminister
und -ministerinnen der Europäischen Union (EU) auf einen "Kompromissvorschlag"
bei der Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten geeinigt.
In allen EU-Staaten müssten danach bei sämtlichen Formen der Telekommunikation,
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vom Telefonieren über die Handy-Nutzung bis zum E-Mailen und Internet-Surfen,
die sog. Verkehrsdaten mindestens sechs Monate lang gespeichert werden. Den
nationalen Parlamenten soll insofern bei ihrer gesetzlichen Regelung kein
Spielraum eingeräumt werden.
Diese Initiative wird von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes
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und der Länder, deren Vorsitz derzeit beim Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) liegt, als unverhältnismäßiger und damit
verfassungswidriger Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis und in den
Datenschutz abgelehnt.
Der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert, kommentiert den Beschluss der
Justizminister: "Es ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den
europäischen Justizministern festzustellen ist. Es wird als Sieg der
Bürgerrechte verkauft, dass bei der auf Vorrat vorgenommenen
Telekommunikationsüberwachung keine Inhalte und keine Bewegungsprofile
erstellt werden sollen. Unseren Verfassungsministern ist wohl nicht klar, dass
unsere freiheitlichen Verfassungen verbieten, die Menschen anlasslos staatlich
bei ihren alltäglichen Verrichtungen zu überwachen und zu kontrollieren. Der
Beschluss verstößt genau gegen dieses Verbot. Wenn über Monate hinweg minutiös
nachvollzogen werden kann, wer wo im Internet gesurft hat, wer wann mit wem
per Telefon, Handy oder Email kommuniziert hat, wer wann welche Online-Dienste
in Anspruch genommen hat, dann wird die Schwelle von der freiheitlichen
Informationsgesellschaft zum digitalen Überwachungsstaat überschritten."
Was hier als Kompromiss verkauft wird, ist das Nachgeben gegenüber maßlosen
Überwachungsforderungen von Sicherheitsbehörden. Vorschläge von
Datenschützern, die übermäßig teure grundrechtszerstörende
Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden und dennoch den
Strafverfolgungsbedürfnissen zu entsprechen, wurden nicht ernsthaft erörtert.
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