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Neuer BKA-Kompromiss: Online-Durchsuchung auch im Eilfall nur mit Richtergenehmigung
18.12.08 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in
seiner Sitzung nun einen Kompromiss zur BKA-Novelle erzielt. Er schlägt
vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern.
Dabei soll de umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer künftig
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ausnahmslos unter Richtervorbehalt stehen. Die ursprünglich vorgesehene
Befugnis des BKA-Präsidenten, eine heimliche Online-Durchsuchung bei Gefahr im
Verzug selbst anordnen zu können, wird daher gestrichen.
Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende
Auswertung der Online gewonnenen Daten vor. Ihre Durchsicht auf
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Kernbereichsrelevanz muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts
geschehen.
Schließlich werden die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes abschließend
aufgezählt und damit klarer gefasst. Der Kreis der
zeugnisverweigerungsberechtigten Personen bleibt dagegen unverändert.
Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des
Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits
heute damit befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008.
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