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Neuer BKA-Kompromiss: Online-Durchsuchung auch im Eilfall nur mit Richtergenehmigung

  • 18.12.08 Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung nun einen Kompromiss zur BKA-Novelle erzielt. Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern.

    Dabei soll de umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer künftig
    ausnahmslos unter Richtervorbehalt stehen. Die ursprünglich vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, eine heimliche Online-Durchsuchung bei Gefahr im Verzug selbst anordnen zu können, wird daher gestrichen.

    Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende Auswertung der Online gewonnenen Daten vor. Ihre Durchsicht auf

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    Kernbereichsrelevanz muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts geschehen.

    Schließlich werden die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes abschließend aufgezählt und damit klarer gefasst. Der Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen bleibt dagegen unverändert.

    Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits heute damit befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008.


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