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Neues BKA-Gesetz ist von der Regierung genehmigt worden
06.11.08 Die beiden Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben haben
sich nun auf ein neues Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) laut der ARD
geeinigt. Bis zuletzt war umstritten, wie die Privatsphäre bei der
Online-Durchsuchung geschützt werden kann.
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Die von der Bundesregierung nun beschlossene Form der Umsetzung der
Online-Durchsuchung setzt weiter auf "Spähangriffe" eines "Bundestrojaners",
also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer
durchführen, um zum Beispiel Daten auszuspähen oder die Kontrolle über fremde
Rechner zu erlangen. Hier gab es zuletzt auch reichlich Kritik von seiten der
Datenschützer und auch von der Wirtschaft.
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Nach dem neuen Entwurf, soll ein Richter zuerst die Online-Durchsuchung
anordnen. Die dabei gewonnenen Daten sollen dann von einem
unabhängigen Datenschutzbeauftragte des BKA und jeweils zwei weitere Beamten
des BKA's geprüft werden, ob dabei Kernbereiche des privaten Lebens verletzt
wurden.
Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen
diese dem Richter vorgelegt werden, erläuterte der SPD-Fraktionsvize
Fritz-Rudolf Körper gegenüber der ARD das Verfahren.
Zudem wurde bekannt, dass die Befugnisse zur heimlichen Online-Durchsuchung im
Gesetz bis Ende Dezember 2020 befristet sein sollen.
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