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Neues BKA-Gesetz ist von der Regierung genehmigt worden

  • 06.11.08 Die beiden Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben haben sich nun auf ein neues Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) laut der ARD geeinigt. Bis zuletzt war umstritten, wie die Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung geschützt werden kann.

    Die von der Bundesregierung nun beschlossene Form der Umsetzung der Online-Durchsuchung setzt weiter auf "Spähangriffe" eines "Bundestrojaners", also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer durchführen, um zum Beispiel Daten auszuspähen oder die Kontrolle über fremde Rechner zu erlangen. Hier gab es zuletzt auch reichlich Kritik von seiten der Datenschützer und auch von der Wirtschaft.

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    Nach dem neuen Entwurf, soll ein Richter zuerst die Online-Durchsuchung anordnen. Die dabei gewonnenen Daten sollen dann von einem unabhängigen Datenschutzbeauftragte des BKA und jeweils zwei weitere Beamten des BKA's geprüft werden, ob dabei Kernbereiche des privaten Lebens verletzt wurden.

    Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden, erläuterte der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper gegenüber der ARD das Verfahren. Zudem wurde bekannt, dass die Befugnisse zur heimlichen Online-Durchsuchung im Gesetz bis Ende Dezember 2020 befristet sein sollen.


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