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Neues Gesetz gegen illegale Downloads aus dem Internet
14.04.08 Der Bundestag hat ein neues Gesetz gegen illegale
Downloads aus dem Internet verabschiedet, das eine entsprechende EU-Richtlinie
umsetzt. Die Inhaber von Urheberrechten können nun von den Internet-Providern
verlangen, Adressdaten mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben.
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Mit dem neuen Gesetz gegen die Urheberechtsverletzung im Internet sollen die
Staatsanwaltschaften entlastet werden, die mit Anzeigen aus der
Musik-Industrie überhäuft werden. Anwälte sollten hier einen direkten Zugang
auf die gespeicherten Daten erhalten. Das Ziel der Anwälte war natürlich hier
eine Abmahnwelle gegen Internet-Nutzer unter umgehend der Gerichte und
Staatsanwaltschaften loszutreten.
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Der Bundestag bestätigt nun diesen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber und
einem Richtervorbehalt sowie Kostenlimit bei einer Abmahnungen. Damit wird
wohl vorerst die geplante Abmahnwelle der Musikindustrie ins leere laufen, da
immer noch ein Gericht über die Herausgabe der Daten entscheidet. Auch wurde
das Kostenlimit bei einer Abmahnung prinzipiell gedeckelt. Künftig können die
Rechteinhaber maximal 100 Euro Anwaltskosten von Raubkopierern verlangen. Wenn
Raubkopierer gewerblich handeln, gilt diese Grenze nicht.
Das sogenannte "Durchsetzungsgesetz" richtet sich aber nicht nur gegen
Raubkopierer. Es erleichtert auch das Vorgehen gegen Produktpiraten. So darf
zukünftig gefälschte Markenware, die der Zoll beschlagnahmt, schneller
vernichtet werden. Das spart die hohen Lagerkosten, die bisher der
Rechteinhaber tragen muss. Außerdem wird die Sicherung von Beweisen
erleichtert.
Wem letztendlich mit diesem Gesetz gedient ist, wird die Zukunft zeigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung
aber eindeutig festgestellt, dass die Verbindungsdaten nur bei erheblichen
Straftaten weiter zu geben sind.
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