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Neues Meldegesetz hebelt Datenschutz aus --Politiker wussten Bescheid

  • 16.07.12 Zu Beginn der Reisezeit wurde vor zwei Wochen, auf die schnelle, ein neues Meldegesetz im Bundestag ohne Widerstand der Parlamentarier durchgeboxt. Betroffen von diesem Gesetz sind alle Bürger in Deutschland. Dabei dürfen die Meldeämter die Adressen der Bürger an private Unternehmen verkaufen. Auch dürfen die Unternehmen damit dann neue
    Datenbestände aufbauen, die alle Bürger umfassen.

    Die Politiker aller Parteien haben sich entsetzt gezeigt, obwohl die CDU/CSU und die FDP das Gesetz durchbrachten. Aber wie es nun scheint, war das Entsetzen der verantwortlichen Politiker nur gegenüber der öffentlichkeit gespielt. Spiegel Online hat dabei genauer recheriert und laut eigenen Angaben

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    herausgefunden, dass die betroffenen Politiker schon vorab genau wussten, was da im Parlament beschlossen wird.

    Laut dem Nachrichten Magazin Spiegel wurde die umstrittene änderung im Meldegesetz von der Regierung bereits Anfang April 2012 bestimmt worden. Dabei gab es Anfang April 2012 vom Bundesinnenministerium Formulierungshilfen für das Gesetz. Hier wurde die umstrittene Widerspruchslösung festgesetzt, bei der die Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen. Im Entwurf aus dem September 2011 fehlte dieser Passus. Damals war eine Weitergabe der Daten nur Mithilfe einer Opt-in Lösung möglich, also mit Zustimmung der Betroffenen.

    Laut Spiegel Recherchen wurde diese änderung dann bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April 2012 öffentlich. Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt erwähnte laut Spiegel versehentlich den kritischen Absatz 4, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand. Allerdings gab es dabei keine mündliche Vorlesung, sondern die änderungen wurden nur im Protokoll festgehalten.

    Ursprünglich sollten die Rechte der Bürger mit der Neuregelung gestärkt werden. Mit dem neuen Gesetz wurde allerdings der Datenschutz erheblich geschwächt. Dabei hilft noch nicht mal ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe. Werden die Daten zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten angefragt, soll der Widerspruch nicht gelten.

    Allerdings haben die Bürger auch die Möglichkeit nun eine Online-Petition an die Ministerpräsident/innen! zu unterschreiben, um sich ihren Unmut Ausdruck zu verteilen.

    Im kommenden September entscheidet nun der Bundesrat über das Gesetz. Bis dahin besteht die Möglichkeit über die Bürgerrechtsvereinigung Campact" zusammen mit dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein FoeBuD e.V. mindestens 100.000 Unterschriften zu sammeln und sie den Ministerpräsidenten im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu überreichen. Aktuell haben schon 40656 Bürger unterzeichnet.

    Weiter Infos erhalten Sie im Internet bei Campact"


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