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Neues Meldegesetz hebelt Datenschutz aus --Politiker wussten Bescheid
16.07.12 Zu Beginn der Reisezeit wurde vor zwei Wochen, auf die schnelle,
ein neues Meldegesetz im Bundestag ohne Widerstand der Parlamentarier
durchgeboxt. Betroffen von diesem Gesetz sind alle Bürger in
Deutschland. Dabei dürfen die Meldeämter die Adressen der Bürger an private
Unternehmen verkaufen. Auch dürfen die Unternehmen damit dann neue
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Datenbestände aufbauen, die alle Bürger umfassen.
Die Politiker aller Parteien haben sich entsetzt gezeigt, obwohl die CDU/CSU
und die FDP das Gesetz durchbrachten. Aber wie es nun scheint, war das
Entsetzen der verantwortlichen Politiker nur gegenüber der öffentlichkeit
gespielt. Spiegel Online hat dabei genauer recheriert und laut eigenen Angaben
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herausgefunden, dass die betroffenen Politiker schon vorab genau wussten, was
da im Parlament beschlossen wird.
Laut dem Nachrichten Magazin Spiegel wurde die umstrittene änderung im
Meldegesetz von der Regierung bereits Anfang April 2012 bestimmt worden.
Dabei gab es Anfang April 2012 vom Bundesinnenministerium Formulierungshilfen
für das Gesetz. Hier wurde die umstrittene Widerspruchslösung festgesetzt, bei
der die Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen. Im
Entwurf aus dem September 2011 fehlte dieser Passus. Damals war eine
Weitergabe der Daten nur Mithilfe einer Opt-in Lösung möglich, also mit
Zustimmung der Betroffenen.
Laut Spiegel Recherchen wurde diese änderung dann bei der ersten Lesung des
Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April 2012 öffentlich. Der
CDU-Abgeordnete Helmut Brandt erwähnte laut Spiegel versehentlich den
kritischen Absatz 4, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext
stand. Allerdings gab es dabei keine mündliche Vorlesung, sondern die änderungen wurden nur im Protokoll festgehalten.
Ursprünglich sollten die Rechte der Bürger mit der Neuregelung gestärkt
werden. Mit dem neuen Gesetz wurde allerdings der Datenschutz erheblich
geschwächt. Dabei hilft noch nicht mal ein Widerspruch gegen die
Datenweitergabe. Werden die Daten zur Bestätigung oder Berichtigung bereits
vorhandener Daten angefragt, soll der Widerspruch nicht gelten.
Allerdings haben die Bürger auch die Möglichkeit nun eine Online-Petition
an die Ministerpräsident/innen! zu unterschreiben, um sich ihren Unmut Ausdruck zu verteilen.
Im kommenden September entscheidet nun der Bundesrat über das Gesetz. Bis
dahin besteht die Möglichkeit über die Bürgerrechtsvereinigung
Campact"
zusammen mit dem Datenschutz- und Bürgerrechtsverein FoeBuD e.V. mindestens
100.000 Unterschriften zu sammeln und sie den Ministerpräsidenten im Rahmen
einer öffentlichkeitswirksamen Aktion zu überreichen. Aktuell haben schon 40656 Bürger unterzeichnet.
Weiter Infos erhalten Sie im Internet bei
Campact"
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