Neues Telekommunikationsgesetz sorgt für Kritik wegen einfachen Abfragen durch Behörden
• 22.03.13 Der Bundestag hat gestern Abend ein Gesetz zur Weitergabe von Kommunikationsdaten verabschiedet. Damit erhalten künftig Polizei und Geheimdienste leichteren Zugang zu den Kundendaten bei den Telekommunikationsanbietern und Providern. Es werden Daten wie Telefonnummern, Anschrift, IP-Adresse, Smartphone-PINs und E-Mail-Passwörter
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte dabei schon im Vorfeld das geplante Gesetzt kritisiert. Nach weiterer Kritik aus den Reihen von Rechtsexperten und Datenschützern hat der Bundestagsausschuss daraufhin Änderungen vorgenommen, die jedoch nur marginaler Natur sind und den Kern der Probleme unberührt lassen.
Die Datenschützer sehen nun in der neuen Gesetzesänderung vom Bundestag einen erneuten drastischen Einschnitt in die wesentlichen Persönlichkeitsrechte der Menschen und das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis erheblich geschwächt.
Ein wesentlicher Kritikpunkt liegt schon seit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor. Das Gericht hat den unbeschränkten Zugang von Behörden auf Telekommunikationsdaten kritisiert. Geändert hat sich nun durch das neue Gesetzt nichts. Weiterhin haben Polizei-Behörden Zugriff auf Kommunikationsdaten, werden allerdings nur auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeit oder Straftat beschränkt.
Eine kleine Änderung gab es nur bei bestimmten Fällen, so dass der Richter künftig die Datenweitergabe an Behörden zustimmen muss und die Betroffenen müssen nachträglich darüber benachrichtigt werden. Daher aber hier schon wegen Ordnungswidrigkeiten auf Bestandstaten zugegriffen werden darf und das ohne richterliche Genehmigung, wird sicherlich das neue Gesetz laut den Datenschützern vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
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