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Neues verbraucherfreundliche Telekommunikationsgesetz wird begrüsst

• 13.02.12 Das neue verbraucherfreundliche Telekommunikationsgesetz ist letzte Woche nun erfolgreich durch den Vermittlungsausschuss gewandert. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag in einer weitreichenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes europäische Vorgaben umsetzen will, den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. begrüßt daher auch die Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes und ist erfreut darüber, dass der vereinzelt aus der Politik erhobenen Forderung nach der Einführung eines Breitband-Universaldienstes nicht nachgegeben wurden.

Weiter soll das neue Telekommunikationsrecht zusätzliche Synergiepotenziale durch die Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen, z. B. entlang von Bundesautobahnen oder Wasserstraßen, freisetzen. Damit werden die Tiefbaukosten beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur gesenkt, so der Breko Verband weiter. Dabei seien auch Vorschläge und Forderungen wie zum Beispiel die Einführung des sogenannten "Microtrenching", berücksichtigt worden. Beim "Microtrenching" handelt es sich um eine neue Art der unterirdischen Leitungsverlegung, durch die aufwendige und kostenintensive Tiefbauarbeiten durch Fräsetechniken ersetzt werden können.

Einen Vorzug des neuen Telekommunikationsgesetzes sieht der größte deutsche Glasfaserverband auch in der neu geschaffene Möglichkeit für die Bundesnetzagentur, Vertragsstrafen gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen anzuordnen, um die fristgerechte Bereitstellung von Vorleistungen zu verbessern.

Wenn das neue Telekommunikationsgesetz umgesetzt wird, kann der Verbraucher mit erheblichen Verbesserungen rechnen. So kann der Telefonanschlussinhaber nun seinen Providerwechsel innerhalb eines Arbeitstages vollziehen. Bislang vergingen dabei mitunter rund 2 Wochen, bis der Anschlusswechsel vollzogen war. Bei einer Abschaltung des alten Anschlusses, war der Kunde dann natürlich nicht erreichbar und hatte mitunter auch keinen Zugang zum Internet.

Auch werden die lästigen und mitunter teuren Warteschleifen bei Telefon-Hotlines entschärft. Nach einer einjährigen übergangszeit sollen diese weitgehend kostenfrei gestellt sein.

Ferner wird der Verbraucherschutz bei den Call-by-Call Tarifen verbessert. Durch eine Verpflichtung zur Preisansage bei den Call-by-Call Dienstleistungen sind dann versteckte und schnelle Tariferhöhungen nicht mehr möglich. Damit wird die kostenlose Tarifansage vor den Call by Call Gesprächen zur Pflicht.


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