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Petition gegen Vorratsdatenspeicherung erreicht 50.000 Stimmen --Vorlage nun beim Bundestag
15.09.11 Das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 hat festgestellt, dass
es keine Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten in Deutschland geben darf. Das
Urteil hat aber auch gegen die derzeitige EU-Regelung verstossen. Damit sind die
Politiker weiterhin bestrebt eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung in
Deutschland einzuführen, obwohl die Hürden durch das Bundesverfassungsgericht nahezu unüberwindbar sind.
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich dabei des Themas ausführlich
angenommen und Stimmen für eine Petition gesammelt, damit diese im Bundestag
Gehör findet. Seit gestern ist nun die geforderte Mindesstimmenanzahl von
50.000 bei der
Online-Petition
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erreicht worden. Die Zeichnungsfrist endete dabei am 6.10.2011. Vorzeitig ist
also die Stimmenzahl erreicht worden. Damit gibt es nun eine Anhörung im
deutschen Bundestag.
Als Begründung wird vom Einreicher Kai-Uwe Steffens aufgeführt, das im Zuge
einer Vorratsdatenspeicherung ohne jeden Verdacht einer Straftat
sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation
gesammelt wird. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist
inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-,
Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und
-missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.
Weitere Informationen finden Sie im Internet beim
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Suchen Sie in unserem Datenbestand:
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