Petition gegen Vorratsdatenspeicherung erreicht 50.000 Stimmen --Vorlage nun beim Bundestag
• 15.09.11 Das Bundesverfassungsurteil vom März 2010 hat festgestellt, dass es keine Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten in Deutschland geben darf. Das Urteil hat aber auch gegen die derzeitige EU-Regelung verstossen. Damit sind die Politiker weiterhin bestrebt eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einzuführen, obwohl die Hürden durch das Bundesverfassungsgericht nahezu unüberwindbar sind.
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Als Begründung wird vom Einreicher Kai-Uwe Steffens aufgeführt, das im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation gesammelt wird. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.
Weitere Informationen finden Sie im Internet beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
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