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Phone House gewinnt millionsten Mobilfunkkunden

• 26.09.05 The Phone House, der Telekommunikations-Anbieter mit Hauptsitz in Münster, hat die Marke von einer Million Mobilfunk-Kunden früher als erwartet überschritten.

Das Unternehmen hat seit dem Beginn des neuen Geschäftsjahres Anfang April

Dr.Sim
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2005 die Zahl seiner Kunden um knapp 20 Prozent gesteigert. Allein im August, dem erfolgreichsten Monat in der Geschichte des Unternehmens, haben 50.000 neue Kunden einen Mobilfunk- oder Festnetzvertrag bei The Phone House abgeschlossen oder ein Prepaid-Angebot angenommen.

Großes Wachstumspotenzial sieht The Phone House auch in der Ausdehnung und Verdichtung des bundesweiten Shop-Netzes. Seit Beginn des Geschäftsjahres wurden in Eigenregie und mit Exklusivpartnern bereits über 20 neue Shops eröffnet. Aktuell betreibt das Unternehmen bundesweit 88 The Phone House-Shops.


Mobilfunkanbieter mit Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern

• 26.09.05 In einem gemeinsamen "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich nachdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Er regelt außerdem die mobile Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz sowie die Einsetzung von Jugendschutzbeauftragten.

Vertreter der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer 2005 unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.

Die Kommission für Jugendmedienschutz begrüßt als zuständige zentrale Aufsichtsstelle der Landesmedienanstalten ausdrücklich den Verhaltenskodex. Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Pornografische oder andere mobile Angebote, die offensichtlich die Entwicklung und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährden können, sollen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems angeboten werden. Dazu soll etwa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen und der Nutzer sich vor dem Zugriff auf das Angebot eindeutig authentifizieren.


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