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Politik: Jugendliche vor Telekommunikations-Kostenfalle bewahren
24.05.06 Anlässlich des Gesetzentwurfes zur Änderung des
Telekommunikationsgesetztes sowie des Urteils des BGH zum Schutz von
minderjährigen Handynutzern teilen der Vorsitzende der Jungen Gruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB, und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB
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mit, dass der Schutz der Verbraucher, insbesondere von Jugendlichen, durch den
von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des
Telekommunikationsgesetztes gestärkt worden.
Wer künftig Auskunftsdienste nutzt oder sich Klingeltöne und Logos auf das
Handy zuschicken lässt, soll schon vorher genau über den Preis für diese
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Dienstleistung informiert werden. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf
Neuerungen vor, die die Position der Verbraucher deutlich stärken, die
Transparenz von Telefondienstleistungen erhöhen und Missbrauch eindämmen.
Insbesondere jugendliche Verbraucher bedürfen eines besonderen Schutzes, da
sie schnell in die Handy-Kostenfalle tappen. Die derzeit undurchsichtige
Werbung für Klingeltöne, Logos und Handyspiele speziell in Jugendmedien ist
laut BGH-Urteil wettbewerbswidrig. In seinem Urteil jüngsten Urteil dazu
betonte der BGH die Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen, und stellte
fest, dass Werbung wettbewerbswidrig ist, wenn sie die geschäftliche
Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt.
Da Minderjährige weniger in der Lage sind, die durch Werbung angepriesene
Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu
bewerten, ist ihr Schutz ein vordringliches Anliegen der Politik.
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