22.11.06 Die derzeitige Koalition hat ein neues Telekommunikationsgesetz
(TKG) beschlossen, bei der eine Regulierungs-Freistellung für die umstrittenen
VDSL Leitung der dt.Telekom beschlossen worden ist.
Die Koalition spricht im Rahmen der Freigabe von neuen Märkten, obwohl nur
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eine schnellere Datenverbindung durch die VDSL Technologie gegeben ist. Daher
wurde eine neue Definition für neue Märkte definiert, wonach diese Dienste und
Produkte voraussetzen, die sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht
nur unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen
sollen. Leider ist in der getätigten Definition schon ein Widerspruch bei der
genannten VDSL-Technologie vorhanden, da hier keine wesentliche
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Technologie-Neuerung vorhanden ist.
Die nun zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmte Regelung zur Behandlung
des VDSL-Netzes der Telekom stößt weiterhin auf Kritik des Bundesverbandes
Breitbandkommunikation BREKO. Der entsprechende Textvorschlag für einen § 9a
im Telekommunikationsgesetz ermögliche die ungerechtfertigte Freistellung von
der Regulierung für den Marktführer in einem Bereich, der eine Weichenstellung
für künftige Strategien im Telekommunikationsmarkt darstelle, so Rainer
Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation
BREKO. Entgegen den Vorstellungen des BREKO werde nun doch VDSL als neuer
Markt definiert, was die Möglichkeit eines Regulierungsverzichts einräume.
Dennoch sieht der Verband Möglichkeiten, den geplanten Gesetzestext so
auszulegen, dass der Wettbewerb seine Chance erhält. Dadurch, dass technische
Einrichtungen wie Leitungen, Kabelverzweiger (KVZ) und Leerrohre nicht in die
Regulierungsfreistellung einbezogen sind, bleibt der heute schon bestehende
Anspruch der Wettbewerber auf Zugang zum KVZ und den Leerrohren
unangetastet. Über diese grauen Schaltkästen am Straßenrand könnte es den
BREKO-Firmen möglich werden, eigene breitbandige Produkte direkt in die letzte
Meile zum Kunden einzuspeisen.
Die EU-Komission plant nun ein Mißbrauchsverfahren gegen die Bundesregierung,
wegen der Freistellung der Kontrolle bei VDSL, einzuleiten. Die
Bundesregierung äüßerte sich daher aber gelassen, wegen dem
Mißbrauchsverfahren. Leider kostet die Fahrlässigkeit der Bundersregierung
nicht nur wieder Steuergelder für den kommenden Verfahrensprozess, sondern es
besteht auch die Möglichkeit eines Bußgeldverfahrens gegen die Bundesregierung
in erheblichem Umfang.
Beim Verbraucherschutz setzt das neue TKG auf mehr Transparenz, Jugendschutz
und Kostenkontrolle. Neu aufgenommen wurde eine Konkretisierung der
Anzeigepflicht für den Preis. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt
und für Premium-SMS ab 2 Euro auch bestätigt werden. Durch weitere Maßnahmen
der Preistransparenz für Mehrwertdienste, z. B. der Preisansagepflicht,
konnten die Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk (3 Euro pro Minute)
einheitlich geregelt werden.
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