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SPD und Piraten Partei kritisieren Bundestrojaner

• 21.10.11 Der Bundestrojaner erzeugt grosse Wellen, nicht nur in den Medien, sondern auch im Bundestag. Dabei gab es eine aktuelle Anhörung zu dem Bundestrojaner, insbesondere die Opposition wollte genaueres über die Funktion des Bundestrojaners und die Einsätze wissen. Allerdings war der verantwortliche Innenminister Hans-Peter Friedrich gar nicht anwesend. Die
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Anhörung geriet damit dann auch mehr zur Farce. Die Regierung konnte in Ihrer Verantwortung nichts genaues über die Funktionen sagen, man stritt über den Auftrageber, zum Schluss Erhob sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages Vorwürfe gegenüber den Chaos Computer Club, dass hier möglicherweise Straftaten bei der Analyse des Trojaners gemacht worden sind. Dabei beruft man sich auf die Offenlegung der Funktionen, welche mitunter nun die weiteren Ermittlungen bei den Tätern behindern könnten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka kam zu den Schluss, dass die zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKü) eingesetzte Software bisher nicht durch die Behörden selbst hergestellt worden, sondern vollumfänglich durch die Firma DigiTask.

Bestürzend ist, dass die Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang keine Kenntnis darüber haben, über welche Funktionen die eingesetzte Spähsoftware tatsächlich verfügt, da die Behörden den hierfür erforderlichen Quellcode nicht kennen. Ausschließen konnten die zuständigen Beamten nur, dass Instrumente wie Screenshots und Keylogger zur Anwendung gekommen sind. Ob diese und weitere Funktionen allerdings auf der eingesetzten Software vorhanden sind, kann nach Aussage der Bundesregierung mangels Quellcode nicht festgestellt werden.

Die Piratenpartei Bayern hat zusammen mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union wegen der eingesetzten überwachungssoftware Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen gemacht.

Wie die Anzeige im Einzelnen darlegt, sieht der Landesvorstand unter anderem in der Beschaffung und dem Einsatz des "Bayerntrojaners" eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Stefan Körner, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Bayern, formulierte klare Erwartungen. Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen.

Von der Bundesjustizministerin verlangt ferner die SPD umgehend einen Entwurf für eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Vorschrift für die Quellen-TKü vorzulegen. Der Paragraf 100a der Strafprozessordnung stellt nach Ansicht vieler Experten keine ausreichend präzise Rechtsgrundlage dar.


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