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Smartphone Warnung: Kostenlose Apps auf Smartphones entwickeln sich zur Geldfalle

• 19.04.13 Mit den kostenlosen Apps lassen sich die Smartphones und Tablets nach belieben erweitern. Allerdings sollten die Verbraucher immer wieder schauen, welche Zugriff die Apps auf das Smartphone oder Tablet PC haben wollen. Der Zugriff auf Mobilfunkdaten wie Kontakte und Standort bei einem App-Spiel sollte gleich stutzig machen. Und wir empfehlen immer erst einen Virenschutz,
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als erste Maßnahme bei der Inbetriebnahme des Smartphones, zu installieren.

Es gibt einige böswillige kostenlose Apps, welche nichts anderes wollen, als auf der Hardware der Verbraucher installiert zu werden, um dann gefährliche Inhalte nachzuladen. Zum Beispiel warnt die kostenlose AntiVirus von AVG, erhältlich im Google Play Store, vor diesen gefährlichen Inhalten und Apps. In unserem Test vom Tarifrechner.de Netzwerk wurden zum Beispiel sehr viele gratis App-Spiele als "Intrusive Malware" von der AVG Software gefunden. Noch mehr, als zum Beispiel von Norton Antivirus.

Es gibt aber auch noch andere Varianten der Abzocke bei den Smartphones. So verführen Spiele-Apps zum Kauf von virtuellen Gütern zu horrenden Preisen. Diese Apps zielen besonders auf Kinder ab, teilt die Computerzeitschrift Computer Bild mit. Dabei hat wohl den Vogel eine App abgeschossen, welche 90 Euro für eine Truhe virtueller Juwelen wollte. Diese teure Truhe fanden die Tester in der Spiele App "Clash of Clans".

Auch kann die Zeitschrift berichten, dass ein Sechsjähriger innerhalb einer Spielsitzung der Kinder-App "Smurfs" von Capcom über 3.000 Euro für "Schlumpfbeeren" ausgegeben konnte, weil sich damit das virtuelle Schlumpfdorf verschönern ließ.

Wir empfehlen daher, keine Kontodaten für das Bezahlen auf dem Smartphone zu speichern. Oftmals kann man die Kreditkarte als Zahlungsinstrument speichern, davon raten wir ab. Ein unbedachter Klick auf ein Button, und aus dem vermeintlichen virtuellen Kauf im Kaufladen, ist ein echter Kauf geworden. Wenn die Apps keine Zahlungsdaten haben, wird der Anwender immer aufgefordert diese Einzugeben. Dabei werden auch Paypal Konten mittlerweile gerne genommen.

Sollte eine Zahlung erfolgt sein, kann der Verbraucher diese zurückfordern. In Deutschland muß der Anbieter den Online Kauf gesondert, eindeutig kennzeichnen. Daher ist der Trick mit der "Button-Falle" in Deutschland nicht mehr rechtmäßig. Die Kredikartenanbieter und Paypal können Zahlungen unverzüglich sperren. Auch noch nach Wochen kann der Verbraucher Zahlungen zurückfordern. Die Beweispflicht, dass ein rechtmäßiges Geschäft zustande gekommen ist, liegt beim Anbieter.


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