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Stiftung Warentest warnt vor gebrandeten Handys

• 7.09.04 Wer ein gebrandetes Handy benutzt, kann schnell in die Kostenfalle tappen. Solche Geräte kennzeichnen die Mobilfunkbetreiber mit ihrem Label, weil eine prominent platzierte Taste speziell konfiguriert ist.

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Einmal drücken und schon ist der Kunde im kostenpflichtigen Internetportal des Anbieters. Viele drücken unabsichtlich den Knopf. Die Folge ist, dass sich beachtliche Beträge auf der Rechnung aufsummieren. Da finden sich jeden Monat mal 20 Cent, aber auch schon mal 10 Euro, die mit "Internetverbindung", "WAP-Zugang" oder "GPRS-Verbindung" ausgewiesen sind. Doch die überraschten Kunden sind sich sicher, dass sie zwar telefoniert haben, aber nie mit ihrem Handy im Internet unterwegs waren. Denken sie zumindest. Wer darauf achtet, bekommt irgendwann heraus, dass er des öfteren versehentlich auf seine Internetportal-Taste gedrückt hat. Solche speziell präparierten Tasten haben T-Mobile, Vodafone, E-Plus oder O2 auf ihren gebrandeten Handys.

Dass Kunden einige Euro für Internetverbindungen auf ihrer Rechnung haben, obwohl sie nie surfen wollten, ist kein Einzelfall. Die Mobilfunkbetreiber bieten immer häufiger gebrandete Handys an. Zum einen können sie dadurch werbewirksam ihr Label aufs Handy setzen. Zum anderen verdienen die Betreiber mit dem Internetportal, weil die Kunden gezwungen sind, genau diesen Internetzugang zu nutzen. Und wie das Beispiel zeigt, gehen viele Handybesitzer ins Internet, ohne dass sie das bemerken. Vermeiden lässt sich dies nur, indem Kunden diese Taste anders belegen. Und zwar so, dass bei einem versehentlichen Drücken keine Verbindung aufgebaut wird und somit keine Kosten entstehen.

Stiftung Warentest online zeigt in Internet unter www.warentest.de wie die Änderung der Tastaturbelegung exemplarisch für Vodafone Motorola V600, Vodafone Motorola V300, T-Mobile Sharp GX10 und T-Mobile Sony-Ericson T610 funktionert. Die Methode, die Taste zu "debranden", ist bei anderen Handys ähnlich. Wer Probleme hat, diese Schritte an seinem Handy erfolgreich nachzuvollziehen, sollte sich an seinen Mobilfunkbetreiber wenden.


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