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TKG-Novelle erfolgreich beendet --Neue verbraucherfreundliche Rechte werden bald zur Pflicht

• 10.02.12 Im Telekommunikationsrechtsstreit haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat heute im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt. Dabei kam es im Vorfeld zu einem Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts zwischen Bundestag und Bundesrat. Durch den heutigen Kompromiss ist die Absegnung der TKG Novelle im Bundesrat und Bundestag nur noch eine
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Formsache.

Ein wesentlicher Streitpunkt war die Zuordnung der Lizenzzahlungen, die bei der Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik entstehen. Soweit bei den Planungen zur Frequenznutzung Belange der öffentlichen Sicherheit und übertragungskapazitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur künftig das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen.

Wenn beide Häuser den Vermittlungsvorschlag bestätigen, könnten zahlreiche verbraucherrechtliche Verbesserungen in Kraft treten. So kann der Telefonanschlussinhaber nun seinen Providerwechsel innerhalb eines Arbeitstages vollziehen. Bislang vergingen dabei mitunter rund 2 Wochen, bis der Anschlusswechsel vollzogen war. Bei einer Abschaltung des alten Anschlusses, war der Kunde dann natürlich nicht erreichbar und hatte mitunter auch keinen Zugang zum Internet. Nun kann der Neukunde gleich seine Telefonnummern zum neuen Vertragspartner mitnehmen, obwohl der alte Vertrag noch läuft.

Auch werden die lästigen und mitunter teuren Warteschleifen bei Telefon-Hotlines entschärft. Nach einer einjährigen übergangszeit sollen diese weitgehend kostenfrei gestellt sein.

Ferner wird der Verbraucherschutz bei den Call-by-Call Tarifen verbessert. Durch eine Verpflichtung zur Preisansage bei den Call-by-Call Dienstleistungen sind dann versteckte und schnelle Tariferhöhungen nicht mehr möglich. Damit wird die kostenlose Tarifansage vor den Call by Call Gesprächen zur Pflicht. Verbraucher können auch künftig die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen.


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