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Tarifrechner: Verbraucherzentrale geht gegen Googles Datenschutzbestimmungen vor

• 05.03.12 Der Suchmaschinen Riese Google ist in der Vergangenheit schon immer bei den Datenschützern auf Widerstand gestossen. Diesmal geht es um die neue Datenschutzerklärung von Google, welche alle Online-Dienste von Google zusammenfasst und ab dem 1.März 2012 gilt. Damit wurden 60 Datenschutzerklärungen der verschiedenen Online-Dienste zu einer einheitlichen
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Datenschutzbestimmungen zusammengefaßt. Allerdings ist diese neue Regelung nicht immer so von Vorteil, wie die Verbraucherschützer von der Verbraucherzentrale und auch schon Stiftung Warentest mitteilte.

Als Kritikpunkt werden von den Testern die vagen Formulierungen angeführt, womit Google sich weitreichende Rechte einräumt, die nach deutschem Recht angreifbar sind.

Als Beispiel wird bei der neunseitigen Datenschutzerklärung moniert, dass es Google zukünftig möglich sein wird, eine umfassende Profilbildung zu ermöglichen. Dieses geht aus der Formulierung "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten" hervor. Damit weiß der Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Nach deutschem Recht sind solche schwammigen Formulierungen angreifbar.

Die neue Datenschutzerklärung ist zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger, heben die Tester hervor. Trotzdem gelingt es Google nicht, die versprochene "Transparenz" herzustellen. Ebenso werden dehnbaren Formulierungen wie "möglicherweise" und "gegebenenfalls", welche bis zu 15 Mal in der Erklärung vorkommen, kritisiert.

Rechtswidrig sind auch nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband große Teile der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google. Der Verband hat das Unternehmen deshalb am letzten Freitag abgemahnt. Auch hier werdene viele Klauseln kritisiert, welche unbestimmt formuliert oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Google hat nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Tipps der Verbraucherschützer und der Datenschützer lauten nun, auf Googles Online-Dienste zu verzichten. Als Alternative zu Googles Suchmaschine hat sich DuckDuckGo herauskristaliert. Seit Googles neuer Datenschutzerklärung vermeldet der Suchmaschinen-Dienst auch eine Verdoppelung bei seinen Suchmaschinen. DuckDuckGo gibt es aber auch erst seit 4 Jahren und verzeichnet schon sehr gute Suchergebnisse.


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