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Telekom mit Routerzwang --Bundesnetzagentur nimmt Ermittlungen auf

  • 30.04.12 Nach dem wir letzte Woche schon über die Telekom DSL Speedport Router mit Sicherheitslücken berichtet haben, geht es nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahren durch die Bundesnetzagentur gegen die Telekom um einen Router-Zwang. Immerhin können die Telefonkunden ihre Telefon-Anlagen laut dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen selbst
    bestimmen. Dabei stehen dann erneut die Speedport Router mit aktuelle WLAN-Sicherheitslücke wieder im Visier der Ermittler.

    Als Grundlage der Ermittlungen durch die Bundesnetzagentur dient ein Schreiben, welches an die Vertriebspartner gerichtet ist. Darin stellt die Telekom klar, dass der Kunde zu einem entsprechenden DSL-Vertrag den passenden Router bestellen muss oder der Router muss schon im Besitz des Kunden

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    sein. Ansonsten dürften nur Standard- oder ISDN Anschlüsse dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

    Wir können vom Online Portal Tarifrechner.de können auch feststellen, dass dieser Routerzwang auch gerne von anderen Telekommunikationsanbietern gepflegt wird. Wenn Kunden versuchen eine Anbieter Telefonanlage zum Beispiel durch eine technisch überlegenere Fritz!Box zu ersetzen, hört der Kunde oftmals die Ausrede, dass es nur zur eigenen Sicherheit dient. Wie es mitunter um Sicherheit von Anbieter Anlagen bestellt ist, zeigt die aktuelle Sicherheitslücke bei den Speedport Routern.

    Immerhin haben nun die Kunden die Bundesnetzagentur im Rücken, wenn der Telefon-Provider sich weigert eine Umstellung zum Beispiel auf eine Fritz!Box durchzuführen. Uns sind dabei in den vergangenen Jahren mehrere Provider bzgl eigenen DSL-Router aufgefallen. Zum Beispiel kann bei Vodafone die Easybox, welche hier als DSL-Router dient, nicht ohne weiteres gegen eine Fritz!Box ausgetauscht werden. Sollten Kunden beim Telefon-Provider mit der Nachfrage nach dem eigenen Router abblitzen und der Hinweis auf die Gesetzeslage hat kein Erfolg, können Kunden dann die Bundesnetzagentur einschalten. Als Grundlage der Forderung dient das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen, wonach Verbraucher ihre Endgeräte selber bestimmen können.


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