27.11.06 Nachdem sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der
vergangenen Woche auf einen Verhandlungskompromiss zum neuen
Telekommunikationsgesetz geeinigt haben, und in das Gesetz eine Definition für
"neue Märkte" eingebaut haben, sehen die Mitbewerber auf dem
Telekommunikationsmarkt nun eine Blockade in dem Gesetz bzgl. Ausbau der
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kompletten Breitbandinfrastruktur.
"Neue Märkte" sollen danach dann angenommen werden, wenn es sich um Dienste
und Produkte handelt, die sich von den bislang vorhandenen Diensten und
Produkten hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit, Preis
oder Qualität aus Sicht eines verständigen Nachfragers nicht unerheblich
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unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen.
Der aktuelle Kompromiss der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bereits bei
Vorliegen eines einzigen Merkmals aus dem Kriterienkatalog ein neuer Markt
angenommen werden kann, der in der Rechtsfolge grundsätzlich keiner
Regulierung unterliegt.
"Mit der Aufnahme dieser Formulierung in das Gesetz wäre es der Telekom nicht
nur gelungen, Regulierungsschutz für ihren VDSL-Ausbau erhalten, sondern auch
die gesamte technologische Weiterentwicklung der Netze im Wettbewerb zu
gefährden", erklärt der Präsident des Verbands der Anbieter von
Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsführer Jürgen
Grützner.
Nach der überraschend beschlossenen Definition soll nun bereits die Erhöhung
der "Reichweite" ausreichend sein, um "neue Märkte" abzugrenzen und damit
einen Regulierungsverzicht auszulösen. Die von der DTAG geplante Aufrüstung
der Kabelverzweiger habe gerade und vor allem das Ziel, die Reichweite für die
breitbandigen Internetzugänge der Telekom deutlich zu erweitern. Genau dies
würde nach dem Gesetzeswortlaut dann aber zu einer Regulierungsfreistellung
führen und den Zugang der Wettbewerber zu den Kabelverzweigern verhindern.
Ohne Zugang zu den Kabelverzweigern und der Glasfaser-Zuführung lässt sich das
von den Wettbewerbern verfolgte Ziel, deutlich mehr Kunden beispielsweise per
ADSL2+ ans schnelle Internet anzuschließen, nicht mehr realisieren. Hierfür
hatten die Wettbewerber Milliarden-Investitionen tätigen wollen. Noch
schlimmer wiege, dass sogar die in Deutschland anstehende Umrüstung des
gesamten Kommunikationsnetzes auf IP-Technologie von der
Regulierungsfreistellung erfasst würde, so VATM-Geschäftsführer Grützner
weiter.
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