Telekommunikationsgesetz geht erst in den Vermittlungsausschuss
• 29.11.11 Das neue Telekommunikationsrecht geht nun erst mal in den Vermittlungsausschuss. Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag in einer weitreichenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes europäische Vorgaben umsetzen will, den Vermittlungsausschuss angerufen.
|
Die Länder halten es auch für erforderlich, mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau einzusetzen. Wenn das neue Telekommunikationsgesetz umgesetzt wird, kann der Verbraucher mit erheblichen Verbesserungen rechnen. So kann der Telefonanschlussinhaber nun seinen Providerwechsel innerhalb eines Arbeitstages vollziehen. Bislang vergingen dabei mitunter rund 2 Wochen, bis der Anschlusswechsel vollzogen war. Bei einer Abschaltung des alten Anschlusses, war der Kunde dann natürlich nicht erreichbar und hatte mitunter auch keinen Zugang zum Internet.
Auch werden die lästigen und mitunter teuren Warteschleifen bei Telefon-Hotlines entschärft. Nach einer einjährigen übergangszeit sollen diese weitgehend kostenfrei gestellt sein.
Ferner wird der Verbraucherschutz bei den Call-by-Call Tarifen verbessert. Durch eine Verpflichtung zur Preisansage bei den Call-by-Call Dienstleistungen sind dann versteckte und schnelle Tariferhöhungen nicht mehr möglich. Damit wird die kostenlose Tarifansage vor den Call by Call Gesprächen zur Pflicht. Verbraucher können auch künftig die Bezahlfunktion bei Handys sperren lassen. Grundsätzliche Bestimmungen zur Netzneutralität sollen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Beteiligung von Bundestag und Bundesrat geregelt werden.
Verwandte Nachrichten: |
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |