USB Sticks: Urheberrechtsabgaben von 8 Cent auf USB-Sticks
• 25.01.13 Die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst haben in der Vergangenheit immer hohe Abgaben auf Festplatten und Speichersticks gefordert. Nun ist eine Teileinigung bei den USB-Sticks oder Speicherkarten erreicht worden.
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Die Bitkom-Mitgliedsfirmen zahlen daher wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro Stück. Der Tarif liegt sonst bei 10 Cent pro Stück. Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen.
Die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst forden mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien ein Entgelt für die legalen Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Allerdings gilt der Streit schon länger zwischen Verwertern und Herstellern von entsprechender Speicher-Hardware. Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte. Auf USB-Sticks mit mehr als vier Gigabyte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro, teilt der Branchenverband weiter mit.
Im Handel kosten USB-Sticks mit vier Gigabyte Speichervolumen derzeit ab ca. 5 Euro. Aus Sicht des BITKOM stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen und beeinträchtigen die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar.
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