Überflüssige Vorratsdatenspeicherung --Ermittlungsverfahren werden mit klassischen Methoden gelöst
• 08.10.10 Das Bundeskriminalamt trauert der Vorratsdatenspeicherung nach,
welche vom Bundesverfassungsricht als Verfassungswidrig eingestuft wurde.
Dabei scheut das BKA auch nicht den Journalisten haarsträubende Fälle zu
präsentieren, wo eine Vorratsdatenspeicherung zum Ermittlungsziel geführt hätte.
Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag durchgesickert ist,
spricht jedoch eine andere Sprache. Demnach wollte die Behörde 2010 nur in 701
Fällen auf Telefon- und Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten
zu ermitteln. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni.
Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate mit
maximal 3.000 Anfragen zu rechnen, dem gegenüber stehen 6 Millionen
Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und polizeilich erfasst
werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei einem halben Promill der
Ermittlungsverfahren, also 99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne
Vorratsdatenspeicherung aus, teilt der eco Verband der deutschen
Internetwirtschaft e.V. mit.
"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die Kommunikationsdaten von
82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern, damit es eine geringe Anzahl von
Ermittlungsanfragen an die Provider stellen kann", erläutert Oliver Süme,
Rechtsanwalt und Vorstand des eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft,
die Enthüllung. Das ist unverhältnismäßig und absurd, zumal es jetzt schon
verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität von
Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln.
So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen üblicherweise drei
Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf diesem Wege konnten schon
2004 die Attentäter von Madrid oder 2006 die Sauerland-Terroristen überführt
werden, bevor eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt
wurde. Auch bei Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf
Anfrage der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur
Verfügung.
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