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Verbände sehen durch BGH Urteil Internet-Sperren als Gegenstandslos an

• 25.01.13 Das gestrige BGH Urteil über die Bestätigung von Schadenersatz zu dem materiellen Schadenersatz bei einem fehlenden Telefon- und DSL Zugang, wird nun als Grundlage angeführt, um gegen Internet-Sperren zu sein. Zum Beispiel wird von den Urheberrechtsverbänden in der Vergangenheit mitunter bei einem mehrmaligen Verstoss gegen das Urheberrecht im Internet eine entsprechende Internet-Sperre gefordert.

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Der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland (eco) sieht in der Entscheidung eine Bestätigung, dass der Internet-Zugang in Deutschland zur Grundversorgung gehört. Damit wäre eine Internet-Sperre als Strafe für Urheberrechtsdelikte vor diesem Hintergrund unzulässig.

Das Urteil hat auch eine hohe politische Relevanz. Es unterstreicht zum einen die gesellschaftliche Verantwortung der deutschen Zugangsprovider. Zum anderen dürfte es beim Versuch, Internetzugänge einzuschränken, einen Riegel vorschieben, so Oliver Süme vom Branchenverband eco. Der Entzug der Grundlage für eine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung wäre völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Interessant dürfte aber auch der Aspekt bei einer Internet-Sperre sein, dass IT-Fachleuten dann mit einen Berufsverbot belegt sind. Eine wirtschaftliche Ausnutzung der erworbenen Qualifikatonen sind dann nicht mehr möglich. Hier hatte aber gerade das Bundesverfassungsgericht immer wieder in der Vergangenheit klargestellt, dass ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsausübung nicht gemacht werden darf. Der Call by Call Anbieter Tele2 zum Beispiel bekam bei den Tarifansagen Recht, dass diese erst verspätet eingeführt werden dürfen. Als Argument von Tele2 vor Gericht wurde eine Behinderung bei der Berufausübung angeführt.


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