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Verbraucherzentrale kämpft gegen belästigende Telefonwerbung
26.02.10 Die Verbraucherzentralen des Landes haben nun eine neue Aktion
gegen die lästige Telefonwerbung gestartet. Am 4. August 2009 ist das Gesetz
zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, aber es
landen bei den Verbraucherzentralen nach wie vor täglich eine Vielzahl von
Mitteilungen, in denen Verbraucher unerwünschte Werbeanrufe beklagen. Der
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Grossteil der Beschwerden stammt aus dem Bereich der Gewinnspielwerbung, wo
auch untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen mit zum
üblen Geschäft gehören.
Ab dem 1. März wird nun bei der Verbraucherzentrale jede einzelne Beschwerde
anonym statistisch erfasst und ausgewertet. Dem politischen Anliegen der
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Verbraucherzentralen, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu
verschärfen und telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher
Bestätigung wirksam werden zu lassen, kann somit deutlicher Nachdruck
verliehen werden.
Jeder kann also ab dem 1. März beim Kampf gegen die telefonische Belästigung
mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an seine
Verbraucherzentrale weiterleitet. Online ist dies zum Beispiel auf den Seiten
der Verbraucherzentralen möglich über das Beschwerdeformular unter
www.vz-nrw.de/telefonwerbung.
Daneben liegen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW
vorgedruckte Postkarten bereit, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs
eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die
eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch
vorzugehen.
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