Verbraucherzentrale kritisiert mangelnden Schutz vor Abmahnanwälten
• 15.05.13 Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den mangelnden Schutz der Verbraucher vor Abmahnungen. Am heutigen Mittwoch, dem 15.Mai, berät der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken.
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Bislang sieht ein Gesetzesentwurf, der Mitte März verabschiedet wurde, dass die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen begrenzt sind. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1.000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich entsprechend auf etwa 155 Euro belaufen. Allerdings kritisieren die Verbraucherschützer, dass das Ausnahmen erlaubt. Wenn die Begrenzung des Streitwerts nach den "besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist", können die Abmahngebühren auch höher liegen. Nach den Schätzungen der Verbraucherschützer liegen 78 Prozent der Abmahnungen unter die Ausnahme.
Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Ausnahmeregelung eröffnen den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, sich auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung zu berufen. "Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung. Sie macht Ausnahmen zur Regel. Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen. Der Bundestag hat jetzt die Chance, nachzubessern und Verbraucher vor Abzocke zu schützen", so Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes Verbraucherzentrale.
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