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Verbraucherzentrale kritisiert sorglosen Umgang bei der Handy-Ortung

  • 24.02.09 Um ein verlorenes Handy ausfindig zu machen oder das vermisste Kind mobil aufzuspüren, kann die Handy-Ortung nützlich sein. Allerdings kann es bei einer unerlaubten Standortermittlung zu einer Straftat kommen, so Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

    Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die bei der Suche nach dem verlorenen Handy, dem vermissten Kind oder dem untreuen Partner behilflich sind. Für die Handy-Ortung werden die Mobilfunknummer und die Einwilligung des Gesuchten benötigt. Für die Einwilligung ist derzeit allerdings eine SMS ausreichend. Dann wird eine Such-SMS an das Handy des Aufzuspürenden verschickt. Bei Empfang dieser SMS ist feststellbar, wo sich das Handy Anzeige
    ungefähr befindet. Je nach Entfernung der Sendemasten ist die Ortung entsprechend mehr oder weniger genau. Eine genaue Ortung ist nur möglich, wenn das Mobiltelefon über einen GPS-Empfänger verfügt.

    Die geforderte SMS zur Einwilligung in den Suchdienst kann aber gefälscht werden und beweist nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt. Daher will die Bundesregierung nun das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen. Die Ortung soll künftig nur noch möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich, gesondert und schriftlich zugestimmt hat. Die geplante Neuregelung soll nach den Plänen der Bundesregierung in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen werden.


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