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Verbraucherzentrale mahnt 19 Mobilfunkanbieter ab
01.08.08 Viele Handytarife waren schon immer sehr irritierend gewesen. Ein
Grund mehr, dass sich die Verbraucherverbände nun mal die Handyverträge
genauer angesehen haben.
Dabei haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass die Anbieter von
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Mobilfunkdienstleistungen immer zahlreiche unzulässige Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Zu dieser Einschätzung kommt der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach einer ausführlichen
Überprüfung. Insgesamt 19 Anbieter haben die Verbraucherschützer daher
abgemahnt.
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Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und
Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In
sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der
Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen
beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen
und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu
können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam.
"Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit
möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen
halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale
Bundesverband.
Erfolgreich war der Verbraucherzentrale Bundesverband auch mit einer Klage
gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt
das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite
für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der
Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz
weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt.
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