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Verbraucherzentrale mahnt E-Plus wegen Vorstoß bei Abo-Fallen ab
08.08.12 Das neue Verbrauchergesetz ist ab dem 1.August 2012 in Kraft
getreten. Dabei bekommen die Kunden viele neue Möglichkeiten, um sich gegen
geldliche Abzocke im Internet und am Telefon zu wehren.
Die Call-by-Call Anbieter müssen dabei eine Tarifansage schalten, auch während des Gesprächs
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müssen dann Tarifänderungen angesagt werden. Bei Bestell Prozessen im
Internet muss der Bestell-Button entsprechend beschriftet sein, und die
Mobilfunkkunden dürfen auch Drittanbieter auf ihre Handyrechnung sperren
lassen, um nicht in eine Abo-Falle beim Anklicken von Werbung zu laufen.
Oftmals wird beim Surfen mit dem Smartphone und gleichzeitiger Nutzung des Mobilfunkanbieters
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die Handyrechnung belastet, wenn Werbung angeklickt wird. Beim Surfen über WLAN oder Computer
ist dem Abzocker nicht die Handynummer bekannt, und daher tritt dieses
Phänomen nur beim mobilen Surfen mit dem Smartphone über einen Mobilfunkanbieter auf.
Daher müssen Mobilfunkanbieter ab dem 1.August eine Sperre für Abrechnungen
von Dritten einrichten, wenn der Kunde das will. Allerdings hat die
Verbraucherzentrale Bundesverband nun beim Netzbetreiber E-Plus festgestellt,
dass die Frist zu Drittanbietersperrung vom 1.August nicht eingehalten wurde.
Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband E-Plus abgemahnt, bis zum
10. August eine Sperrung zu ermöglichen, und die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.
Die Verbraucher können ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung von Leistungen
Dritter kostenfrei sperren lassen. Dafür hat sich mitunter auch die
Verbraucherzentrale Bundesverband eingesetzt. Alle Verbraucher haben ein Recht
auf Schutz vor Abo-Fallen, so Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft
und Internationales beim Bundesverband. Wenn ein Mobilfunkanbieter die
Einrichtung einer Drittanbietersperre immer noch nicht anbietet, sollten Kunden sie bei ihm einfordern.
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