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Verbraucherzentrale mahnt E-Plus wegen Vorstoß bei Abo-Fallen ab

  • 08.08.12 Das neue Verbrauchergesetz ist ab dem 1.August 2012 in Kraft getreten. Dabei bekommen die Kunden viele neue Möglichkeiten, um sich gegen geldliche Abzocke im Internet und am Telefon zu wehren.

    Die Call-by-Call Anbieter müssen dabei eine Tarifansage schalten, auch während des Gesprächs
    müssen dann Tarifänderungen angesagt werden. Bei Bestell Prozessen im Internet muss der Bestell-Button entsprechend beschriftet sein, und die Mobilfunkkunden dürfen auch Drittanbieter auf ihre Handyrechnung sperren lassen, um nicht in eine Abo-Falle beim Anklicken von Werbung zu laufen.

    Oftmals wird beim Surfen mit dem Smartphone und gleichzeitiger Nutzung des Mobilfunkanbieters

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    die Handyrechnung belastet, wenn Werbung angeklickt wird. Beim Surfen über WLAN oder Computer ist dem Abzocker nicht die Handynummer bekannt, und daher tritt dieses Phänomen nur beim mobilen Surfen mit dem Smartphone über einen Mobilfunkanbieter auf.

    Daher müssen Mobilfunkanbieter ab dem 1.August eine Sperre für Abrechnungen von Dritten einrichten, wenn der Kunde das will. Allerdings hat die Verbraucherzentrale Bundesverband nun beim Netzbetreiber E-Plus festgestellt, dass die Frist zu Drittanbietersperrung vom 1.August nicht eingehalten wurde.

    Nun hat die Verbraucherzentrale Bundesverband E-Plus abgemahnt, bis zum 10. August eine Sperrung zu ermöglichen, und die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.

    Die Verbraucher können ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung von Leistungen Dritter kostenfrei sperren lassen. Dafür hat sich mitunter auch die Verbraucherzentrale Bundesverband eingesetzt. Alle Verbraucher haben ein Recht auf Schutz vor Abo-Fallen, so Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales beim Bundesverband. Wenn ein Mobilfunkanbieter die Einrichtung einer Drittanbietersperre immer noch nicht anbietet, sollten Kunden sie bei ihm einfordern.


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