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Verbraucherzentrale mahnt Telekom wegen Flatrate-Drosselung ab

• 06.05.13 Die aktuellen Pläne der Telekom, ab diesen Monat nur noch Daten-Flatrates im eigenen DSL- und VDSL-Festnetz mit einer Highspeed-Restriktion anzubieten, führt nun zu einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Verbraucherzentrale NRW wirft der Telekom durch die Einführung einer neuen

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Telekom-Klauseln vor, die Daten-Flatratre beim Festnetzanschluss unzulässig zu drosseln. Daher hat die Verbraucherzentrale die Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.

Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen im Monat überschritten wurde. So steht es nun in den neuen Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge. Betroffen von den Änderungen sind die Call&Surf und Entertain Verträge.

Auch lautet der Vorwurf der Verbraucherzentrale, dass eine verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich macht. Viele Online-Dienste sind daher praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internet-Videos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein.

"Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen", kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart, "wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.".

Die Verbraucherzentrale NRW hat der Telekom nun eine Frist bist zum 16. Mai 2013 gesetzt, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nach dem Verstreichen der Frist will die Verbraucherzentrale eine gerichtliche Klärung, ob die Telekom Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.

Die neue Telekom Daten-Flatrate mit Drosseluing gilt für Neuverträge. Altverträge dürfen davon nicht betroffen sein. Da Altkunden diese Klauseln nicht in ihren Verträgen haben. Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Datenvolumen ohne Einschränkungen in den Festnetztarifen vorgesehen. :

    • DSL bis zu 16 Mbit/s: 75 GB ohne Einschränkung • VDSL bis zu 50 Mbit/s: 200 GB ohne Einschränkung • Highspeed VDSL (Vectoring) bis zu 100 Mbit/s: 300 GB ohne Einschränkung • Highspeed VDSL (Glasfaser) bis zu 200 Mbit/s: 400 GB ohne Einschränkung
Mehr als 150.000 Telekom Kunden, alleine im Rahmen einer Online Protest-Petition, sind mittlerweile bereit zu wechseln, wenn die "Drosselkom" Pläne realisiert werden.

Auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde hat sich eingeschaltet. Nach Informationen des Trierischen Volksfreunds hat die Bundesnetzagentur die Telekom aufgefordert, offene Fragen zu etwaigen Verstößen gegen die Netzneutralität im Internet zu beantworten. "Da wir weiteren Klärungsbedarf sehen, haben auch wir uns an das Unternehmen gewandt", sagte Netzagentur-Sprecher René Henn dem Volksfreund.


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