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Verbraucherzentrale mit Klage gegen Call-by-Call Anbieter PM2
26.04.10 Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun erstmals eine Klage
gegen einen Call-by-Call Anbieter eingereicht. Anlass ist der aktuelle Fall
des Anbieters PM2 mit der Einwahlnummer 01056 , der seine freiwillige
Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches
erhöhte. Gegen das Unternehmen hat die Verbaucherzentrale inzwischen eine
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Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht.
Ferner fordert die Verbraucherzentrale die Politiker auf, bei Call-by-Call
Gesprächen die Preisansage zur Pflicht zu machen, damit die Kunden nicht in
die Tariffallen einiger Anbieter laufen. Bei der kostenlosen Tarifansage
erfährt der Nutzer vor Beginn des Gespräches die Kosten. Dann kann der Nutzer
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entscheiden, ob er auflegt, womit dann keine Kosten anfallen, oder der Nutzer
lässt es klingeln.
Die Verbraucherzentrale hatte sich bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im
Jahr 2005 für eine gesetzliche Preisansagepflicht stark gemacht. Aktuell steht
eine erneute Änderung des Gesetzes an. Die Verbraucherzentralen
raten im Fall des Anbieters PM2 zum Widerspruch und bieten Betroffenen
Beratung an. Einen Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der
Verbraucherzentralen herunterladen.
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