Das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren heißt bei Visa "Veryfied by Visa" und
bei Mastercard "MasterCard securecode". Es bestehen Zweifel an der Sicherheit
des Systems, zudem drohen Kunden finanzielle Nachteile, wenn unberechtigte Abbuchungen auf dem Konto auftauchen.
Was auf den ersten Blick vorteilhaft scheint, birgt für Kunden jedoch
erhebliche Risiken. So könnten Betrüger, die lediglich die Kartennummer und
den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet
beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Andere Kriminelle
wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelingt, den Sicherheitscode abzufangen.
Bisher mussten Kunden nicht damit rechnen, dass sie im Fall eines
Kreditkarten-Missbrauchs beim Onlineshopping auf dem Schaden sitzen
bleiben. Schließlich wurde kein Beleg unterschrieben. Das sieht bei Zahlungen
mit dem 3D-Sicherheitsverfahren anders aus. Hier besteht die Gefahr, dass sich
Unternehmen auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen. Dabei wird
angenommen, dass der Missbrauch nur deshalb entstehen konnte, weil der Kunde
fahrlässig mit dem 3D-Sicherheitsverfahren umgegangen sei. Der Kunde bleibt
daher auf dem finanziellen Schaden ganz oder teilweise sitzen, wenn er keine Manipulation nachweisen kann.
Zwar haben Visa und Mastercard sowie die kartenausgebenden Banken erklärt,
dass sie sich im Gegensatz zu den EC-Karten-Fällen nicht auf den für die
Verbraucher nachteiligen Anscheinsbeweis berufen wollen. Doch in der Praxis
hält sich nicht jedes Geldinstitut an das Versprechen. So weigert sich
beispielsweise die Advanzia Bank im Fall einer Lehrerin, die das 3D-Verfahren
nutzte, den Schaden zu ersetzen.
Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des
Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des
Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind.
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