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Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch Smartphone Apps --Musterbrief hilft
16.06.12 Die kostenlosen Smartphone Apps finanzieren sich oftmals durch
Werbung. Dabei läuft der Nutzer Gefahr, dass Werbung für Abos angeklickt
wird. Dann kann es laut Berichten der Verbraucherzentrale NRW schon mal zu
ungewollten Jahresabos kommen. Hier hilft dann die Einrichtung einer Sperre.
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Schon das Antippen des Werbebanners kann einen Vertrag auslösen. Denn es
wird die Rufnummer des Verbrauchers automatisch übermittelt. Mit der können
die Abzocker den Mobilfunkanbieter erkennen und einen Zahlungsvorgang für das angebotene Abo auslösen.
Mobilfunkkunden ist es neuerdings per Gesetz gestattet, die Abrechnung dieser
Abrechnungs Dienste über die Mobilfunkrechnung zu unterbinden. Dazu sollten
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sie ihren Mobilfunkanbieter auffordern, dass die Identifizierung ihres
Anschlusses für die Inanspruchnahme oder Abrechnung solcher Abo-Fallen kostenfrei gesperrt wird.
Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW kann dazu kostenlos im Internet
unter www.vz-nrw.de/handysperre heruntergeladen werden. Wer dann
allerdings eine vollständige Sperre verlangt, kann auch keine nützlichen
Dienste wie die mobile Buchung von Fahrkarten in Anspruch nehmen.
Es sind aber mitunter je nach Mobilfanbieter nur Teilsperrungen möglich, wie
Abrechnungen von bestimmten Leistungen wie Abos oder
Erotikdienste. Allerdings sollten Anbieter, die die Werbeplattform betreiben, wie zum
Beispiel Google, hier nach effizienten Lösungen suchen. Immerhin will Google auch keine verärgerten Nutzer.
Ferner können die Verbraucher sich auch technisch schützen. Das Abzocken funktioniert nur mit einer Mobilfunkverbindung. Das Surfen im
eigenen WLAN bietet einen Schutz, da hier keine Mobilfunkrufnummer übertragen wird.
Wer bereits in die Falle getappt ist, kann laut den Verbraucherschützern den
entsprechenden Rechnungsposten binnen acht Wochen beanstanden. Die Beschwerde
ist an den Anbieter zu richten, dessen Forderung bestritten wird. über dessen
Identität muss der Rechnungssteller informieren. über den Rechnungssteller
kann auch die überweisung des strittigen Betrags gestoppt oder die bereits
eingezogene Lastschrift zurückgeholt werden. Hier gibt es auch einen
Musterbrief der Verbraucherzentrale
((www.vz-nrw.de/telefonrechnung-1).
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