Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfallen bei DSL- und Mobilfunkverträgen
• 08.03.12 Die Verbraucherschützer haben sich die kostenlosen Geschenke und Beigaben bei den Mobilfunkfirmen und den DSL-Angeboten genauer angeschaut. Dabei lauern einige Fallstricke, die beim Verbraucher zu unerwünschten Kosten führen können.
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Diese kostenlose Dreingaben gibt es aber auch bei vielen DSL- und TV Angeboten, wie wir von Kundenbeschwerden bei unserem Portal Tarifrechner.de wissen. Sie lauern in einer kostenlosen Probezeit für Viren-Schutz und Zusatzdienste. Beim Viren-Schutz gibt es zum Beispiel kostenlose Alternativen von Microsoft. Oftmals kann man diese Angebote schon bei der Bestellung wegklicken, ansonsten empfehlen wir gleich das vermeintliche kostenlose Abo zu kündigen. Eine E-Mail mit schriftlicher Bestätigungsforderung reicht laut unseren Erfahrungen schon. Hier kann der Kunde sich über die Online-Kunden Center der jeweiligen Vertragspartner melden. Dabei gibt es natürlich nicht die Rubrik "Kündigung", sondern der Kunde verschickt die Kündigung dann unter "Sonstiges".
Auf heftigen Argwohn stiess bei der Verbraucherzentrale NRW auch das Angebot von Primacom. Das geschenkte Programm-Paket läuft hier unter dem harmlosen Namen "Familie". Wer die 34 Sender nach einem Monat nicht kündigt, muss dann laut Verbraucherschützer "bluten". Der Kunde muss dann 22 Monate lang jeweils 15 Euro zahlen. Damit fallen dann in der Summe 330 Euro an.
Laut den Verbraucherschützern gibt es auch in der Mobilfunk-Branche heftige Kostenfallen. Zum Beispiel beim Tarif Talkline-Tarif "Power Spar" für 4,95 Euro/Monat, dem "automatisch" ein MultiMedia-Pack mit monatlich fünf Downloads von Klingeltönen, Logos und Bildmitteilungen angepappt ist. Bei verpasster Kündigung schlägt das Abo mit insgesamt 21 Euro zu Buche.
Insgesamt entdeckte die Verbraucherzentrale NRW bei einer Stichprobe rund ein Dutzend Angebote mit Zwangszugaben. Vertrieben werden sie von den Kabelnetz- und DSL-Anbietern Unitymedia, Kabel Deutschland, Telecolumbus, Primacom und O2DSL, vom Mobilfunkprovider Talkline wie von den Onlineshops Eteleon und Getmobile.
Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, alle unerwünschten Probeabos und Optionstestings direkt nach Abschluss eines Vertrags zu kündigen. Von der Bundesregierung fordern die Konsumentenschützer, rasch eine Richtlinie des EU-Parlaments umzusetzen. Nach der haben Verbraucher Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, die aufgrund voreingestellter Zusatzoptionen angefallen sind.
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