Verbraucherzentrale will gegen irreführende Flatrate- Werbung vorgehen
• 16.08.11 Oftmals steht eine Flatrate drauf, wo gar keine Flatrate drin ist. Der Begriff wird oftmals in der Telekommunikationsbranche von den diversen Anbietern sehr weit gedehnt. Oftmals steht hinter der vermeintlichen Flatrate, zum Beispiel bei der SMS Flatrate, nur 1000 oder 3000 Inklusiv SMS, gegenüber. Auch sind Power-Nutzer beim Telefonieren ungern gesehen. Hier wird
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Nun will die Verbraucherzentrale dem Namensmissbrauch einen Riegel vorschieben. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun mehrere Mobilfunkanbieter wegen ihrer Flatrate Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen in Verbindung mit den mobilen Datentarifen erwirkt.
Dabei sind darunter einige bekannte Anbieter. 1&1 wirbt mit der Werbung "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen". Dieses ist auf das Missfallen der Verbraucherschützer gestossen. Die Telekom kreierte den Slogan "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die SuperFlat Internet Mobil "Surfen Sie unbegrenzt im Internet". Oftmals wird dabei aber ab einem gewissen Datenvolumen die Geschwindigkeit gedrosselt.
Bei 1&1 liegt die Drosselung bei 500 MB bzw. 300 Megabyte im Monat auf GPRS-Niveau, welches maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download ermöglicht. Dieses ist ein Leistungsschwund von 99,1 Prozent.
Mittels einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen die vier Anbieter vorgegangen. Die Richter untersagten die monierte Flatrate Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden mittlerweile geändert.
Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Gerichtes einsichtig gegenüber der Kritik. Die solomo GmbH sowie Medion AG und Blau Mobilfunk unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung und gelobten Besserung.
Ins Visier nehmen die Düsseldorfer Konsumentenschützer aber auch Tarifbezeichnungen wie "UMTS-Flat" und die "Flat Komplett 3G" Hier drosseln einige Anbieter auch schon nach einem Datenvolumen von 250 bzw. 500 Megabyte. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären. Eine übersicht über aktuelle mobile Datentarife erhalten Sie bei uns in der Handy Datentarife übersicht.
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