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Verbraucherzentrale: 010040 Call by Call droht mit Anwalt bei Kundenreklamation

• 15.11.12 Die Bundesnetzagentur überwacht bei den Call by Call Anbietern die ordnungsgemäße Nutzung von den Sparvorwahlen. Seit dem 1.August müssen die Anbieter bei allen Gesprächen zum Verbraucherschutz sogar zusätzlich eine kostenlose Tarifansage schalten. Dabei gibt es aber wohl jetzt Ärger beim Anbieter mit der Call by Call Vorwahl 010040, wie die Verbraucherzentrale NRW uns berichtet.

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Im letzten Jahr hatte dabei der Anbieter mit der 010040 Call by Call Einwahlnummer auch teilweise preisgünstige Tarife. Allerdings wurden uns seit Jahresende 2011 keine Tarifmitteilungen mehr mitgeteilt, so dass der Anbieter daher aus unserem System entfernt worden ist. Allerdings gab es wohl weiterhin noch Telefonkunden, die die Sparvorwahl 010040 nutzten.

Die Verbraucherzentrale teilt uns nun mit, dass der Call-by-Call-Anbieter 010040 aus Hamburg von Kunden hohe Summen für Telefonate fordert. Die Verbraucher wehren sich verständlicherweise dagegen. Mitunter aber dreist sind nun Drohungen gegenüber den Verbrauchern. Es wird mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn Kunden die Rechnung beanstanden und gleichzeitig die Bundesnetzagentur hierüber informieren, teilt uns die Verbraucherzentrale NRW mit.

Grund des Ärgers ist nun, das nach unseren Recherchen die 10040 GmbH im Juli ihre Preise auf 1,99 Euro pro Gesprächsminute erhöht hat. Leider hatten viele Kunden dann nach der Preiserhöhung die 010040 weiterhin genutzt. Kunden beschwerten sich auch darüber, dass die Preisansagen, die seit dem 1. August verpflichtend sind, nicht korrekt gewesen sind.

Laut der Verbraucherzentrale bekamen Kunden, die die Rechnung bei dem Anbieter und bei der Bundesnetzagentur reklamierten, Post vom Rechtsanwalt aus Hamburg. Der Anwalt forderte im Schreiben die Rücknahme der Beschwerde bei der Bundesnetzagentur auf.

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW sieht in diesen Einschüchterungsversuch eine Dreistigkeit, die nicht zu überbieten ist. Daher sollten sich betroffene Verbraucher auf keinen Fall einschüchtern lassen. Wer seine Telefonrechnung nach bestem Wissen und Gewissen beanstandet, für den gebe es laut Müller "keinen Grund, die geforderte Erklärung abzugeben".

Als Ergebnis des inzwischen von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verfahrens droht der 010040 GmbH das Verbot, die Bezahlung solcher Rechnungen zu fordern, teilt ferner die Verbraucherzentrale mit. Mittlerweile gibt es auch einen Musterbrief unter www.vz-nrw.de/010040, wenn der Kunde sich gegen überhöhte Rechnungen der 010040 GmbH wehren will.


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