Verbraucherzentrale: Button Lösung stoppt Abo-Abzocke
• 26.07.12 Im Internet gibt es ab dem 1.August eine neue, verbraucherfreundliche Regelung bei den Online-Verträgen. Damit ist der Anbieter gezwungen, den Verbraucher über einen Vertragsabschluss zu informieren, und kann dann nicht mehr heimlich durch vermeintliche gratis Angebote den Verbraucher täuschen und ihm zum Beispiel ein Jahresabo unterjubeln.
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Falls ein Mausklick für Nutzer Kosten ab dem 1.August verursacht, müssen die Hinweis-Buttons darauf zudem eindeutig beschriftet sein, teilt die Verbraucherzentrale NRW über den verbraucherfreundlichen Hinweis mit. Vor allem die neue Button-Lösung soll Nutzer vor Abzocke und Unzulässigkeiten bei Online-Angeboten besser schützen.
Online-Händler müssen dem Kunden unmittelbar bevor dieser übers Internet etwas bestellt, die wichtigsten Vertragsbestandteile klar und verständlich aufzeigen. Bei Warenbestellungen sind dies wesentliche Angaben zum Produkt, seiner Beschaffenheit, zum Gesamtpreis und seinen Bestandteilen sowie mögliche Liefer- und Versandkosten. Bei Dienstleistungen dürfen neben den Preisangaben auch Hinweise zur Laufzeit nicht fehlen.
Beim Bestellvorgang muss der Kunden die Auftragsvergabe ausdrücklich bestätigten, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, so die Verbraucherschützer weiter. Falls die Zahlungspflicht nicht bestätigt ist, kommt dann auch kein Vertrag zustande. Kunden müssen dann nicht zahlen, wenn sie etwas geordert haben. Die Regelung gilt insbesondere für die Abofallen. Nutzer können sich dann auch gegen unberechtigte Forderungen mittels Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW wehren. Die Verbraucherzentrale NRW will gemeldete Verstöße dann abmahnen.
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