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Verbraucherzentrale: Dt.Telekom muss WM-Gewinnspiel stoppen
28.03.06 Laut der Verbraucherzentrale muss die Deutsche Telekom AG nun ein
Gewinnspiel stoppen, mit dem den Teilnehmern das Einverständnis zur
Datenweitergabe und für Marketingmaßnahmen entlockt wird.
Den Stopp hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch eine
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Einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn erwirkt. Ohne das Einverständnis
der Datenweitergabe war eine Teilnahme an dem Spiel, bei dem es WM-Karten zu
gewinnen gibt, ausgeschlossen.
Laut Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv,
sollte die Aktion den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der
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Telekom Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken ermöglichen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der vzbv T-Mobile wegen unzumutbarer
Belästigung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. So hatte T-Mobile behauptet,
ein Einverständnis zur Datenweitergabe durch telefonische Kontaktaufnahme
eingeholt zu haben und daraufhin den Verbrauchern Bestätigungsschreiben
darüber zugesandt. Die betroffenen Verbraucher hingegen schildern in ihren
Beschwerdeschreiben, dass es gar keinen Anruf gegeben habe beziehungsweise in
dem Telefonat über andere Dinge, etwa Datenabgleich wegen eines
Computerabsturzes, gesprochen worden sei.
Im September 2005 hatte der vzbv die Telekom wegen untergeschobener Verträge
vor dem Landgericht Bonn verklagt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Der vzbv ist verwundert über die sich in den Beratungsstellen und beim
Bundesverband häufenden Beschwerden über aggressive Werbemethoden der
Telekom.
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