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Verbraucherzentrale: Hohe Telefonrechnung durch Internet-Router Missbrauch

• 19.03.15 Bei den DSL Routern stehen oftmals durch fehlende Firmware-Updates, die Internet-Zugänge durch Mißbrauch auch für fremde Personen aus dem Internet offen. Die Hacker erobern dann den DSL-Router und rufen teure Telefonnummer im Ausland an. Dieses ist dann für den Anschlussinhaber eine kostspielige Angelegenheit.

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Um solchen Mißbrauch vorzubeugen, empfehlen wir immer wieder, Sicherheits-Updates einzuspielen und notfalls den DSL Router des Herstellers durch ein sicheres Modell, wie die zum Beispiel durch Fritz!Boxen, auszutauschen.

Nach einem erfolgreichem Hackerangriff sollte eine Familie aus dem westsächsischen Crimmitschau 468 Euro für die Nutzung ihres Festnetzanschlusses im November 2014 zahlen, während sich die Rechnung sonst nur auf 40 bis 50 Euro monatlich belief. Im Einzelverbindungsnachweis sind gute 14 Stunden Auslandsgespräche zu 410 Euro ausgewiesen, die die Familie nie geführt hat.

"Höchstwahrscheinlich steckt dahinter ein Hackerangriff auf den Router", vermutet Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Sicherheitslücken an den Geräten bieten das Einfallstor, über das Hacker aus dem Internet heraus in die Software des Routers eindringen und diesen gewissermaßen fernsteuern. So können sie beispielsweise stundenlange oder wiederholte kostspielige Ferngespräche auslösen. Ein Virenschutz des PC kann solche Angriffe auf den Router nicht abwehren.

Weil die Gespräche nachweislich vom Anschluss der Familie ausgelöst worden sind, beharrte der Anbieter auf Bezahlung. Die betroffene Familie hingegen sieht sich für die durch sie nicht veranlaßten Gespräche nicht in der Zahlungspflicht.

Das Gericht verneinte dann auch eine Zahlungsverpflichtung. Nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes hat ein Anbieter keinen Entgeltanspruch gegen den Nutzer, wenn diesem die Inanspruchnahme nicht zugerechnet werden kann und er dies nachweist. Zwar hat ein privater Anschlussinhaber, wie der Bundesgerichtshof im Jahre 2010 entschieden hat (Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08), alle technischen Maßnahmen zu treffen, die einem Durchschnittsnutzer zuzumuten sind. Allerdings sei es Nutzern nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neusten Stand der Technik anzupassen (BGH Urteil vom 19.7.2012, Az. III ZR 71/12). Eine Pflicht des Nutzers, sich regelmäßig nach verfügbaren Software-Updates zu erkundigen, ist demnach äußerst zweifelhaft, so die Verbraucherzentrale. Sachsen weiter.

Daher ist oftmals eine Kontrolle der Routersicherheit ratsam. Teilweise aktualisieren Diensteanbieter Router aus der Ferne. Vielfach aber stellen sie neue Aktualisierungs-Software nur auf ihrer Homepage zum selbstständigen Download durch die Nutzer bereit. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich regelmäßig nach möglichen Updates direkt beim Anbieter zu erkundigen sowie sich im Internet über etwaige Meldungen zu aktuellen Sicherheitslücken zu informieren. Wer Sicherheitslücken seines Routers vermeidet, entgeht den meist nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit dem Anbieter über hohe bzw. unklare Rechnungsposten.

Erfreulicherweise müssen die Internet-Provider nun für ihre schlechten Internet-Router. Leider ist uns bislang der Name des Telefonanbieters bislang nicht bekannt.

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