21.06.12 Das Shoppen im Internet wird auch dieses Jahr den Verkäufern neue
Rekordumsätze bescheren. Mittlerweile werden schon 23 Prozent des gesamten
Umsatzes mit elektronischen Geräten in Deutschland über das Internet
realisiert, teilte der Branchenverband Bitkom mit.
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Allerdings lauern oftmals unbewusste Garantieverluste beim Online Einkauf.
Einige Hersteller strafen das Online-Shopping mit dem Verlust ihrer Garantie
ab. Die Verbraucherzentrale NRW entdeckte dabei bekannte Marken-Hersteller,
die auf diese Art Online-Kunden verärgern.
Bei der Garantieleistung gewährt der Hersteller dem Kunden diese
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Leistung. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung der Händler von zwei
Jahren, für die fehlerfreie Funktion der Neuware. Dabei hilft die Garantie
des Herstellers, wenn sechs Monate nach Erwerb das Gerät kaputt geht und die
sogenannte Umkehr der Beweislast bei der Gewährleistung greift. Oft ist es für
den Kunden schwer zu beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden
war.
Allerdings wird bei einigen Markenhersteller die Garantie beim Online-Kauf
gekappt. Die Verbraucherzentrale NRW entdeckte viele namhafte
Marken-Hersteller, die so ihre Kundschaft abstrafen. Etwa beim Erwerb von
Jura-Kaffeeautomaten, bei
Unterhaltungselektronik von
Denon und
Pioneer, bei
Märklin-Eisenbahnen und
Montblanc-Füller.
Die Tester der Verbraucherzentrale fanden zum Beispiel bei Amazon keinen
Hinweis, dass mit einer Bestellung des Jura-Produktes die 25-monatige Garantie
nicht gewährt wird. Jura autorisiere Händler, die eine Möglichkeit offerieren,
Waren vorm Kauf in Augenschein zu nehmen. Deshalb dürfen sich Käufer im
Online-Shop von Saturn und Karstadt über die Zusatzleistung freuen. Sie
könnten sich theoretisch ja die offensichtlich erklärungsbedürftigen
Kaffeemaschinen im Geschäft vorführen lassen.
Auch
Denon
gewährt nur Garantiezusagen beim Online-Kauf bei Amazon,
Technikdirekt und Alternate. Im Gegensatz zu Konkurrenten wie Comtech und
Notebooksbilliger, so die Verbraucherzentrale. Auch
Sony
hat in Deutschland Partner bei denen nur eine Garantie gewährt wird.
über dieses Wirrwarr erfahren Kunden meist nichts, so die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale NRW fand keinen nichtautorisierten Händler, der darauf
hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
Von fünf Handelsverbänden, bei denen die Verbraucherschützer nachhakten,
antwortete nur einer. Und dieser sah in der Vorgehensweise schlichtweg "kein
Problem".
Der Tipp der Verbraucherzentrale NRW, um nicht in die Garantie-Falle zu
tappen, lautet deshalb stets beim Hersteller nachfragen. Nachfragen zahlt sich
auf jeden Fall aus bei Produkten von Denon und Pioneer, bei Bose und Märklin,
Tissot und Tag-Heuer, bei Jura, Sony und Montblanc, Benro und McLaren.
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