Verbraucherzentrale: Private Verkäufe oft mit unbeabsichtigter Gewährleistung
• 16.01.13 Bei eBay werden immer von den privaten Verkäufern gerne Produkte verkauft. Dabei hat die Verbraucherzentrale NRW festgestellt, dass oftmals bei den gebrauchten Produkten unabsichtlich von den Verkäufern eine Gewährleistung erbracht wird. Damit kann der Käufer die Ware bis zu 2 Jahre nach Kauf bei einem Schaden oder Fehlfunktion reklamieren.
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Laut Gesetzt dürfen private Anbieter anders als gewerbliche, die sogenannte Mängelhaftung vertraglich ausschließen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher die zwei Worte: "keine Gewährleistung".
Rechtlicher Streit droht hingegen bei eBay-Auktionen, die ausdrücklich "Umtausch" und "Rückgabe", "Garantie" und "Geldrückerstattung" ausschließen. So manchem Richter dürften solche Formulierungen nicht genügen, um die Gewährleistungspflicht abzuwehren, so die Verbraucherzentrale weiter.
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