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Verbraucherzentrale: Telekom darf keine irreführende Werbung bei VDSL betreiben
26.10.11 Die Verbraucherzentrale hat sich nun genauer das Kleingedruckte
bei der VDSL Werbung der Telekom angeschaut. Dabei wurde die Geschwindigkeit
ab einem VDSL Datenvolumen ab 100 GB gedrosselt. Für den VDSL Kunden kam
dieses überraschend, da dieses leider nur im Kleingedruckten bei der Telekom im Internet stand.
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Die Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat daraufhin Klage beim Landgericht
Bonn eingereicht und Recht bekommen. Die Deutsche Telekom darf nun im Internet nicht mehr mit Aussagen
über hohe übertragungsraten beim VDSL Anschluss werben, ohne deutlich auf die Drosselung der
Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen.
Die Telekom hat in der Vergangenheit mit Geschwindigkeitsversprechen beim VDSL
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Anschluss geworben "Unsere schnellste DSL-Verbindung",
"ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung", Erst im Kleingedruckten stand der Hinweis auf
die mögliche Drosselung der Geschwindigkeit. Wer in einem Monat 100 GB
Datenvolumen überschreitet, bei dem wird der Internetzugang auf 6 Mbit/s für den Rest des Monats verlangsamt.
Das Landgericht Bonn hat nun entschieden, dass diese Werbung irreführend
sei. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Drosselung der
Internetgeschwindigkeit erfolgt, auch nicht nachdem ein bestimmtes
Datenvolumen erreicht wurde. Solche Werbeaussagen seien zudem
kaufentscheidend. Der Hinweis auf die Drosselung innerhalb der
Leistungsbeschreibung sei nicht ausreichend, um die Irreführung des
Verbrauchers zu beseitigen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Weitere Infos erhalten Sie im Internet beim Anbieter Telekom
und beim Entertain Angebot der Telekom.
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