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Verwertungsgesellschaften fordern hohe Abgaben auf externe Festplatten

  • 13.07.12 Die Verwertungsgesellschaften wollen gerne, dass die Nutzer von Speichergeräten eine pauschale Abgabe auf urheberrechtlich geschützte Dokumente, Filme, Musik und sonstige Daten zahlen. Daher sind die Preise von den Speichersticks- und Speicherkarten zum Monatsanfang schon in die Höhe geschossen.

    Nun gehen die Forderungen aber weiter. Wie der Branchenverband Bitkom mitteilt, wollen die Verwertungsgesellschaften auch hohe Abgaben auf externe Festplatten. Die Kritik lautet aber von dem Branchenverband, dass externe Speicherplatten eher weniger für Musik und Filme genutzt werden, so auch eine repräsentative Studie der GfK im Auftrag des Branchenverbandes. Laut dieser Studie besitzt jeder dritte Deutsche mindestens eine externe Anzeige
    Festplatte mit einer durchschnittlichen Speicherkapazität von 607 Gigabyte und nur 6 Prozent des Speicherplatzes werden für Musik und Filme genutzt.

    Seit dem November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften rückwirkend zum 1.2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Dabei gab es dann für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 Terabyte Forderungen von 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Festplatten waren es 9 Euro.

    Es sind weniger als 3 Prozent der externen Festplatten, welche für entsprechende, vergütungsrelevante Privatkopien verwendet werden. Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 bzw. 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden, lautet die Kritik des BITKOM-Präsidenten Prof. Dieter Kempf.

    Mittlerweile werden bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy gefordert. Pro verkauftem USB-Stick werden seit dem 1. Juli bis zu 1550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher gefordert.


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