Viele Änderungen ab 2013 bei den Telekommunikationsgesetzen --GEZ Fahnder gestrichen
• 27.12.12 Die Verbrauchergesetze wurden zum Wohle der Telekommunikationskunden schon in den vergangenen Monaten erheblich gestärkt. Allerdings durfte die Wirtschaft immer wieder Zeit haben, um die gesetzliche Regelungen umzusetzen. Daher gibt es wieder ein Pool an neuen Regelungen im neuen Jahr. Wir stellen Ihnen daher die wichtigsten Änderungen vor.
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Auch die Smartphone Nutzung wird ab der Jahresmitte billiger. Bislang kostet 1 MB Traffic im EU-Ausland maximal 70 Cent. Im Sommer werden dann nur noch maximal 45 Cent fällig.
Auch bei den Telefonischen Warteschleifen wird es billiger bzw. kostenlos, teilt der Branchenverband Bitkom mit. Ab dem 1.Juni 2013 dürfen Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenfrei angeboten werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern. Verstößt der Anbieter gegen diese Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die GEZ wird bei den digitalen Medien ab dem 1.Januar abgeschafft. Dafür tritt dann eine Haushaltsgebühr in Kraft. Damit muss nun nicht mehr jedes Radio, Fernseher, Handy und Smartphone angemeldet werden und mitunter bezahlt werden. Private Haushalte zahlen eine einheitliche Gebühr von 17,98 Euro. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner. Mit der neuen Regelung wird es sicherlich für viele Haushalte billiger, da auch die verdienenden Kinder nun keine GEZ Gebühr mehr zahlen müssen, da die Haushaltsgebühr alles abdeckt. Auch Wohngemeinschaften zahlen zum Beispiel nur einmalige 17,98 Euro.
Allerdings müssen in der Regel Firmen, Selbständige und Freiberufler mehr bezahlen. Hier werden die Beiträge nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge bezahlt. Hier gibt es aber schon datenschutzrechtliche Bedenken, da hier schützenswerte Daten erhoben werden und ferner ein Verstoss gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Einige Juristen raten daher schon zur Klage bzw. Falschangaben werden nicht verfolgt. Die GEZ Fahnder werden abgeschafft.
Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat ab dem 1.Januar 2013 endgültig ausgedient, so der Branchenverband Bitkom. Dafür gibt es dann ein neues Verfahren unter dem Namen ELStAM. Die Arbeitgeber werden künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer notwendigen Steuerdaten aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen. Diese Angaben wurden zuvor vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Damit die Arbeitgeber den Einstieg in das neue Verfahren frei wählen können, läuft bis zum 31. Dezember 2013 eine Übergangszeit, so der Branchenverband weiter.
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