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Volkswagen mit kostenlosem WLAN in sieben deutschen Großstädten

• 14.09.11 Im Rahmen der internationalen Automobile Ausstellung in Frankfurt hat Volkswagen bekannt gegeben, dass ab dem 13.September in sieben Grössstädte in Deutschland kostenlose HotSpots eingerichtet werden. Damit kann der Internet-Surfer kostenlos über WLAN im Internet surfen. Die neue Aktion läuft dabei bis zum Jahresende.

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Interessenten können sich dabei im Internet unter www.up.de kostenlos registrieren und erhalten dann umgehend einen der WLAN-Zugangscode per SMS. Mit diesem Code können sie über HotSpots der Deutschen Telekom in Frankfurt, Berlin, Hamburg, München, Köln, Dresden und Leipzig online gehen. Eine übersicht über die Hotspots gibt es ebenfalls im Internet.

Mit jedem Code hat der Nutzer die Möglichkeit, eine Stunde lang pro Tag gratis im World Wide Web zu surfen. Die Aktion wird in den kommenden Monaten auf Städte in Frankreich und Italien ausgeweitet.


Gericht: Verkaufsstopp für Samsung Galaxy Tab 10.1 geht nun in die Berufung

• 13.09.11 Der Hersteller des iPads, Apple, hat bei seinem stärkstem Konkurrenten Samsung, dem Hersteller des Galaxy Tab 10.1, letzte Wochen beim Landgericht Düsseldorf den Geschmacksmuster-Rechtsstreit in grossen Teilen gewonnen. Zuvor hatte Apple per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Tablets in Europa verboten. Allgemein war aber erwartet worden, Samsung kann sein Tablet PCs auch wieder in Europa verkaufen, da das Geschmacksmuster-Design Patent von Apple nur eine geringe Erfindungshöhe hat. Die Richter haben das Verbot allerdings nun nur auf Deutschland beschränkt.

Nun hatte Samsung einen Monat Zeit nach der Zustellung des Urteils in Berufung zu gehen. Mittlerweile hat der Konzern sich aber geäussert und eine Berufung gegen das Urteil angekündigt. Allgemein war dieses auch erwartet worden, da die richterliche Begründung sich alleine auf das Design-Muster beruft und damit viel persönliches Empfinden des Richters eine Rolle spielt.

Bislang sind noch keine Details zu der Begründung für die Berufung bekannt. Dieses wäre auch sicherlich noch zu früh, und es ist zweifelhaft, ob Samsung dieses auch öffentlich tun wird, um Apple hier keinen Vorteil zu verschaffen. Nun hat Samsung einen Monat Zeit, eine Begründung nachzureichen. Als Option kann diese Frist dann auch noch um einen weiteren Monat verlängert werden. Danach kann Apple nochmals Gegenargumente vorbringen, worauf der Richter dann einen Termin für eine mündliche Verhandlung festsetzen wird.

In der Regel lassen Oberlandesgerichte auch keine neuen Tatsachen im Rahmen der Berufung zu. So gehts es alleine um die überprüfung der bisher vorgebrachten Argumente und Beweise. Dabei wird sicherlich auch der Vorwurf zu klären sein, wie er durch die Medien geistert, ob Apple hier bei den Grössenangaben des Samsung Tab 10.1 zu dem iPad 2 alles korrekt erklärt hat. Sollten dann tatsächlich von seiten Apples Falschangaben vorliegen, wird der Sachverhalt zu Gunsten von Samsung ausfallen.


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