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Vorratdatenspeicherung der Verbindungsdaten wurde beschlossen

  • 18.04.07 Das Bundeskabinett hat am heutige Mittwoch, die entsprechende europäische Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung, in einen Gesetzesentwurf gefaßt.

    Bei dem Gesetzesentwurf sollen zukünftig in Deutschland sämtliche Verbindungsdaten, welche bei der Telekommunikation entstehen, für mindestens 6
    Monate gespeichert werden. Bei den erfassten Verbindungsdaten werden alle ein- und ausgehende Telefongespräche, SMS's, und Internet-Besuche protokolliert. Bei Handytelefonaten wird zusätzlich der Standort der Handys gespeichert. Im Gesetzesentwurf ist nicht vorgesehen, dass die Inhalte von Telefonaten, SMS, oder besuchten Internet-Seiten gespeichert werden sollen.

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    Die staatlichen Sicherheitsbehörden hoffen durch den starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger auf mehr Erfolge beim Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Die Datenschützer befürchten dagegen einen weiteren Schritt in den Überwachungsstaat und Aushebelung der verfassungsrechtlich, zugesicherten Unschuldsvermutung und Mißachtung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung.

    Bisher äußerten Medienverbänden und Anwälte heftige Kritik gegen den beschlossenen Gesetzesentwurf für die Vorratsdatenspeicherung.


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