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Vorratdatenspeicherung der Verbindungsdaten wurde beschlossen
18.04.07 Das Bundeskabinett hat am heutige Mittwoch, die entsprechende europäische
Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung, in einen Gesetzesentwurf gefaßt.
Bei dem Gesetzesentwurf sollen zukünftig in Deutschland sämtliche
Verbindungsdaten, welche bei der Telekommunikation entstehen, für mindestens 6
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Monate gespeichert werden. Bei den erfassten Verbindungsdaten werden alle ein-
und ausgehende Telefongespräche, SMS's, und Internet-Besuche
protokolliert. Bei Handytelefonaten wird zusätzlich der Standort der Handys
gespeichert. Im Gesetzesentwurf ist nicht vorgesehen, dass die Inhalte von
Telefonaten, SMS, oder besuchten Internet-Seiten gespeichert werden sollen.
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Die staatlichen Sicherheitsbehörden hoffen durch den starken Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte der Bürger auf mehr Erfolge beim Kampf gegen Terrorismus
und Kriminalität. Die Datenschützer befürchten dagegen einen weiteren Schritt
in den Überwachungsstaat und Aushebelung der verfassungsrechtlich,
zugesicherten Unschuldsvermutung und Mißachtung des Grundrechtes auf
informationelle Selbstbestimmung.
Bisher äußerten Medienverbänden und Anwälte heftige Kritik gegen den
beschlossenen Gesetzesentwurf für die Vorratsdatenspeicherung.
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