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Vorratsdatenspeicherung behindert Telekommunikation
05.02.08 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt eine zunehmende
Behinderung des Telekommunikationsverkehrs in weiten Bereichen der
Gesellschaft fest, wo die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als
freie Kommunikationsmittel benutzt werden.
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Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu
Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken
müssen. Die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in
weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon
noch Internet gab. Dies ist das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage
des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter 8.000 Personen Ende Januar
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2008, die nach beobachteten Auswirkungen des Gesetzes fragte.
Ein Journalist berichtete etwa, ein Informant aus einer Sicherheitsbehörde
habe ihm bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er möchte "ab heute nie mehr
unter dieser Nummer" angerufen werden. Auch SMS mit "Sitzungsergebnissen"
erhalte der Journalist seit Jahresbeginn nicht mehr. Ein Steuerberater teilt
mit, seine Mandanten würden seit Jahresanfang telefonische Rückfragen bei ihm
scheuen. Er befürchte, "dass sich die Mandanten mangels Beratung strafbar
machen" könnten.
Ein Unternehmer aus Süddeutschland klagt, seine Kunden würden
"sicherheitsrelevante Beschreibungen" nur noch persönlich übergeben wollen,
was dem Unternehmen große Schwierigkeiten bereite. Seine Firma habe dadurch
vor wenigen Tagen "einen Großkunden verloren", was den Verlust von 2-3
Arbeitsplätzen nach sich ziehen werde.
Drogenberater und Psychotherapeuten beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder
inhaltslos verlaufen. Ein Rettungsassistent berichtet gar von einem Patienten,
der nicht wollte, dass sein Zustand telefonisch an die Klinik durchgegeben
wird, in die er eingeliefert werden sollte.
Berichte über nachteilige Auswirkungen kamen neben Privatpersonen und den
bereits angesprochenen Berufsgruppen auch von Anwälten, Forschern,
betrieblichen Vertrauenspersonen, Ärzten, Seelsorgern und Geistlichen. Etliche
Schilderungen Betroffener sind für einen Schriftsatz an das
Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden
Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern.
"Aus diesen Berichten heraus wird deutlich, dass die neuere
Überwachungsgesetzgebung von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur als große
Einschränkung ihrer Freiheit, sondern auch ihrer persönlichen Sicherheit
empfunden wird," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung.
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