Windows 10 News: Verbraucherzentrale NRW geht gegen Microsofts Windows 10 vor
• 01.03.16 Das neue Windows 10 steht bei den Verbraucherzentralen im Land ganz schön in der Kritik. Zuletzt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sich schon gegen das automatische Windows Update von Windows 10 gewährt. Immerhin werden hier gleich 6 GB an Datenvolumen heruntergeladen. Nun zieht auch die Verbraucherzentrale NRW gegen Windows 10 vors Gericht und
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Unzureichende Datenschutzbestimmungen bei Windows 10
Der größte Kritikpunkt, ist die starke "Cloud" Anbindung von Windows 10 als noch zu Zeiten von Windows 7. In der Folge können bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste wie der Sprachassistentin "Cortana" oder dem Edge-Browser insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden. Etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf, so die Verbraucherschützer.
Windows 10 Start-Bildschirm -Bild: Microsoft |
Umsteiger sahen sich hierbei aber mit einer unzureichenden Datenschutz-Klausel konfrontiert. Das jedenfalls meint die Verbraucherzentrale NRW. Für das Upgrade müssen Lizenzbestimmungen akzeptiert werden. Per Klausel verlangte Microsoft darin die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die der Softwareriese in der Klausel verwies. Wenn man dem dann nicht zustimmt, gibt es auch kein Upgrade.
Solche brisanten Klauseln bedürfen nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen. Doch genau daran haperte es bei Microsoft. Darüber hinaus kritisierten die Verbraucherschützer auch, dass durch die in Bezug genommene Datenschutzerklärung der Nutzer nicht ausreichend informiert werde, in welche Datenerhebung und -nutzung er konkret einwilligt. Daher bemängelt die Verbraucherzentrale NRW die Datenschutzerklärung zu lang, unübersichtlich und unbestimmt.
Daher gibt es nun eine Klage, da Microsoft sich bislang geweigert hatte, die unzureichende Datenschutz-Klausel nicht mehr zu verwenden. Da Microsoft sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, haben die Verbraucherschützer Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.
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