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Wirtschaft kritisiert zu geringe Entschädigung bei der Vorratsdatenspeicherung

  • 18.12.08 Für Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen, soll es künftig eine spezielle Entschädigung geben. Das Gesetz, über das heute im Bundestag abgestimmt wird, ist nach Ansicht des Verbandes Bitkom aber noch nicht ausreichend.

    Daher lautet die Forderung aus der Wirtschaft, dass der Staat auch die finanzielle Last tragen soll. Vorgesehen sind pauschale Entschädigungs-Summen etwa für Auskünfte über Gesprächsdaten oder die Mitwirkung bei der Telefonüberwachung. Die Unternehmen sind dazu per Gesetz verpflichtet. Bisher sind sie auf ihren Kosten für Technik und Personal sitzen geblieben. Lediglich der personelle Aufwand wurde zu einem kleinen Teil vergütet.

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    Im Jahr 2007 hat der Staat zur Strafverfolgung 39.200 Handys und 5.078 Festnetz-Anschlüsse abgehört, so die jüngste Statistik der Bundesnetzagentur.

    Nicht berücksichtigt sind in dem neuen Gesetz Investitionskosten, die die Unternehmen für die neue Vorratsdatenspeicherung aufwenden müssen. Dabei werden alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert. Für die Vorratsdatenspeicherung müssen allein die Telefongesellschaften bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren, so der Branchenverband Bitkom.


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