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Zeitschrift warnt vor Tricks bei der Werbung
28.09.09 Mit Hilfe von Werbetricks wird versucht den Kunden
ein modernes Gerät oder auch Mobilfunkvertrag aufzuschwatzen. Dabei wird aber leider
auch oft übertrieben, und Nutzer sehen sich oft getäuscht, wenn es um die
zugesichterten Eigenschaften geht.
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Die Zeitschrift Computerbild hat sich dabei in ihrer aktuellen Ausgabe einige
Werbetricks näher angeschaut. Beispielsweise scheitert flottes "endlos
surfen" in den günstigen iPhone-Tarifen daran, dass T-Mobile bei Dauer-Surfern
nach einer Weile die Datenübertragung deutlich reduziert.
Der Hersteller Nokia wirbt für sein Musikhandy 5310 Xpress Music damit, dass
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sich 3.000 Musikstücke im Handy speichern lassen. Allerdings geht das nur,
wenn es sich um ganz kurze Stücke in schlechter Qualität handelt (64
kbps). Die Musik aus dem Nokia-Music-Store gibt es aber nur ab 128 kbps.
Beliebt sind auch Abkürzungen hinter denen sich veraltete Technik versteckt:
So weiß nur ein Experte, dass ein Handy mit "HSCSD" deutlich langsamer im
Internet surft als ein Gerät mit dem UMTS-Datenturbo "HSDPA". Dazu passt auch
ein Trick vom Mobilfunkprovider E-Plus, welcher einen USB-Funkmodem zum
Internetzugang mit "HSDPA-Datenübertragung" anpreist, obwohl E-Plus die
HSDPA-Technik nur punktuell im Testbetrieb hat.
Anbieter von Audio-, Video- oder Fotoprodukten
greifen gerne in die Trickkiste. Wie beispielsweise Panasoni mit dem
Fotoapparat "Lumix G1", welcher laut Werbung mit 385 Gramm "extrem kompakt und
leicht" sein soll. Doch das genannte Gewicht gilt nur ohne Akku und
Objektiv. Leider benutzen diesen Trick fast alle Hersteller.
Wenn dem gekauften Gerät eine in der Werbung zugesicherte Eigenschaft fehlt,
beispielsweise das versprochene Bluetooth bei einem Handy, muss es der Händler
zurücknehmen. Leistungsangaben mit "bis zu" muss der Anbieter jedoch nicht
einhalten. Es reicht, wenn der Wert annähernd erreicht wird und nicht zu stark
abweicht.
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